Nur zur Info habe alles löschen lassen können. Danke euch für die tollen Tipps.

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Hallo nochmal und danke für diese Info. Diese hatte ich auch schon recherchiert aber das Amtsgericht benötigt ein Erledigungsschreiben also das die Forderung erledigt ist.

In dem Schreiben des Gläubigers hieß es vor der Überweisung wenn die komplette Forderung beglichen ist dann dann gilt die Angelegenheit als erledigt.

Das Amtsgericht nimmt dieses Schreiben nicht an! Ich war persönlich dort! Wie kann ich den Gläubiger nun dazu bringen es doch zu schreiben? Über einen Anwalt? Habe schon zwei Briefe mit der Bitte (an den Gläubiger) rausgeschickt (per Einschreiben)

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