Ich würde dennoch möglichst genau dokumentieren, wie sich der Schaden ereignet hat, insbesondere auch die durchgerostete Feder, um den Anspruch gegen den Vermieter der Garage dann auch durchsetzen zu können. Wurde für Schäden eine Regelung im Mietvertrag aufgenommen? Vorsicht - solange Du nichts Schriftliches von der Versicherung hast kann es durchaus sein, dass die ihre Meinung noch ändern...
Auf dieser Strasse sind sicherlich keine 100 km/h erlaubt - egal ob da ein Verkehrszeichen steht oder nicht.
Wenn der Unfallgegner unbekannt ist und ermittelt werden soll, dann kommt man natürlich um die Polizei nicht herum - also Strafanzeige gg. unbekannt wegen Fahrerflucht. Diese kostet übrigens GAR NICHTS!
Wenn der andere auch Anzeige machen würde, dann wäre das in diesem sicherlich nicht schlecht, denn dann hätte man wenigstens sein Personalien!
Sind bei Dir nun EUR 350 oder EUR 3,50 entstanden? Ein Außenspiegel für EUR 350 wäre etwas teuer, oder?
Da Dich die Strafanzeige nichts kostet, würde ich sie erstattet - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort heißt der Tatbestand im StGB. Wenn die Polizei tatsächlich jemanden ermittelt (z.B. auch anhand der Lackspuren an Deinem Auto ließe sich der Typ des anderen Fahrzeugs feststellen), dann hast Du wenigstens einen Anspruchsgegner - und Deine Verkehrsrechtsschutzversicherung zahlt dann die Kosten der Rechtsverfolgung.
Liebe Leser, liebe Forumsmitglieder,
in meiner anwaltlichen Tätigkeit bin ich nur allzu häufig mit den "unsauberen Geldeintreibern" konfrontiert. Zu "Online Content" etc. ist zu sagen, dass nach einem Rückschreiben stets Ruhe war - jeden Tipp hier, der sagt "NICHT ZAHLEN" kann ich daher nur unterstützen! Kurz und knapp zurückschreiben oder wegschmeissen (bis zum Mahnbescheid, dann DRINGEND fristgerecht den Widerspruch einreichen!) ist die richtige Reaktion.