Heyho,
es kommt immer darauf an worauf du stehst. :).
MfG
Heyho,
es kommt immer darauf an worauf du stehst. :).
MfG
Heyho,
zum ersten: Kindergeld bekommst du solange wie du in einer Ausbildung bist oder eine Ausbildung abgeschlossen hast. Sonst war es glaube ich bis vollendung des 21. Lebensjahres.
zum zweiten: Arbeitslosengeld 1
Wer über einen bestimmten Zeitraum gearbeitet und dabei in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, der hat sich einen Anspruch auf die Versicherungsleistung ALG I sozusagen erwirtschaftet.
Die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung sind unabhängig vom Vermögen des Empfängers. Eine Kürzung aufgrund bestehender Ersparnisse ist nicht möglich.
Empfänger von ALG I müssen jedoch berücksichtigen, dass Einkünfte aus Nebentätigkeiten auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Die Nebentätigkeit darf außerdem den zeitlichen Rahmen von 15 Wochenstunden nicht überschreiten, ansonsten liegt keine Arbeitslosigkeit mehr vor, womit auch der Anspruch auf ALG I entfällt.
Arbeitslosengeld 2
ALG II (im Volksmund besser bekannt als Hartz IV) ist eine staatlich finanzierte Grundsicherung für Arbeitssuchende. Es soll den Lebensunterhalt all derer sichern, die keine oder nur wenig Leistung aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung bekommen. So haben auch Arbeitnehmer einen Anspruch auf ALG II, wenn ihr Gehalt nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern.
2005 wurde das ALG II als eine Verbindung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe eingeführt. Da es sich um eine staatliche Leistung handelt, wird vor der Zahlung zunächst geprüft, ob tatsächlich ein Anspruch besteht bzw. Hilfebedürftigkeit vorliegt. Hierfür wird das gesamte Einkommen und Vermögen der Bedarfsgemeinschaft ermittelt.
Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen :).
MfG R0CKST4R3N3RGY
Heyho,
ist es mehr eine freundschaftliche oder mehr eine liebesbeziehung?
Wäre eventuell besser sowas zu wissen :).