*Pi mal Daumen
Antwort
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Die Ärzte brauchen eine Einverständniserklärung bevor sie einen Eingriff tätigen dürfen. Da die Patientin selber nicht dazu in der Lage ist und anscheinend keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung hat, müssen die nächsten Verwanten (Ehemann, Kinder) diese Entscheidung treffen. Das hat nichts mit Verheimlichung zutun.
Ich hoffe ich konnte Helfen.