Ich habe mich nicht dumm gestellt, der Vorwurf ist unangebracht. Zum Fall: letzten Monat wurde ich aufgefordert, die Betriebskostenabrechnung von 2016 einzureichen, was ich sofort tat. Ich hatte eine Gutschrift, die ich nachzahlen musste, auch das tat ich ohne Widerspruch. Der Vorwurf ist, ich hätte es gleich nach Eingang der Rechnung im Oktober Bescheid geben müssen. Ich musste vor einigen Jahren etwas nachzahlen, er wurde mir vom JobCenter erstattet. Später sagte man mir, dass es jetzt anders sei, d.h. man muss eine Nachzahlung aus eigener Tasche zahlen. Also hätte ich bei eine Nachzahlung das JobCenter genau so wenig informiert wie bei einer Gutschrift. Woher sollte ich wissen, dass ich eine Gutschrift einreichen muss???