Ablehnung von Krankengeldzahlung der Krankenkasse

Ich bin seit dem 17.04 bis heute Krank geschrieben. / Bandscheibenvorfall Ich habe vom Arbeitsamt eine Aufhebung der Lohnfortzahlung ab dem 31.04 erhalten. Meine Krankschreibungen waren bis auf die letzte immer nahtlos. Anfang April wurde ich von der Krankenkasse aufgefordert mich beim Medizinischen Dienst vorzustellen, dies tat ich. Ende April wurde mir mitgeteilt eine Reha zu beantragen mit einer 3 Wochenfrist , ansonsten würde mir das Krankengeld ab Ende der Frist gestrichen. Habe aber bis dato noch keinerlei Zahlungen von der Krankenkasse erhalten. Nun am 6 Mai habe ich von der Krankenkasse eine komplette Ablehnung von der Krankengeldzahlung erhalten. Begründung ich wäre nicht nahtlos krank geschrieben. Ich war bis zum 28.04 immer nahtlos Krank geschrieben. Ab dem 31.04 hätte ich Krankengeld von der Krankenkasse erhalten. Am 27.04 dachte ich weil die Beschwerden besser wurden das ich wieder Arbeitsfähig sei. Am 30.04 stellte sich jedoch heraus das dies nicht so ist und ging daraufhin zum Arzt. Der stellte mir eine Folgebescheinigung aus da es sich um die gleiche Krankheit handelte wie zuvor. Ist das rechtens das die Krankenkasse die Zahlung ablehnen darf weil ich vor Anspruch auf Krankengeld keine nahtlose Krankschreibung für den Bandscheibenvorfall hatte. Bislang dachte ich das ich ab Krankengeldanspruch verpflichtet sei eine nahtlose Krankschreibung vorzulegen. Um hilfreiche Antworten wäre ich dankbar da ich Widerspruch gegen diese Ablehnung stellen möchte. Was wäre wenn ich mich nun wieder Arbeitsfähig melden würde und in einer Woche einen erneuten Krankenschein vorlegen würde der ebenfalls mit dem Bandscheibenvorfall im Zusammenhang steht. Kann die Krankenkasse dann auch Krankengeldzahlung ablehnen weil keine nahtlose Krankschreibung vorliegt. Hat jemand eine Idee wie ich da nun am besten vorgehe.

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Ich habe mir nun über die Rechtschutz hilfe gesucht. So jetzt bin ich schlauer und das was ich zu berichten habe ist leider für alle die eine Krankschreibung haben und in die Krankengeldzahlung reinfallen keine gute Nachricht. Es spielt keine Rolle ob ich zum Zeitpunkt vor dem Krankengeldantrag eine Lohnfotrzahlung hatte. Im Zeitraum der Lohnfortzahlung bin ich in der Pflicht eine lückenlose Krankschreibung nachzuweisen. Das bedeutet ich hätte tatsächlich am 28.03 zum Arzt gehen müssen um mir eine Folgebescheinigung ausstellen zu lassen. Auch wenn ich mich nun wieder arbeitsfähig melde und in z:B. einer Woche mich wieder wegen der selben Krankheit Krankschreiben lasse bezahlt zunächst der Arbeitgeber 6 Wochen mein Lohn weiter. Wenn ich aber dann in die Krankengeldzahlung ( 6 Wochen überschreite ) falle und ich einen Antrag auf Krankengeld stelle wird dieser abgelehnt. Grund : ich habe keine lückenlose Krankschreibung. Diese Regelung gilt auch für die die 2 Wochen Krank waren dann eine Woche arbeiten waren dann wieder an der selben Krankheit erkrankt sind in die Krankngeldzahlung fallen diese bekommen ebenfalls einen Ablehnung. Ich kann aber einen Widerspruch stellen wenn ich einen triftigen Grund nun angeben würde warum ich diese Lücke hatte. Diese Angabe muss nachvollziehbar und auch nachweisbar sein. Das ist schwierig und bedeutet das ich der Krankenkasse gegenüber einen langen Atem haben muss. Mein Krankheitsbild und der Verlauf meiner Beschwerden könnten für den Widerspruch mit viel Glück ausreichen. Also werde ich meine neue AU der Krankenkasse zukommen lassen. Einen Antrag auf Reha wie von der Krankenkasse angeordnet stellen. Damit mir die Krankenkasse nicht weiter vorwerfen kann das ich meiner Pflicht nicht nachgekommen bin denn das wäre das nächste Problem wenn ich mit dem Widerspruch durchkomme. Ich werde mich nach Ablauf der Krankschreibung beim Arbeitsamt melden damit ich weiter mein Geld bekomme. Sollte ich erneut der Meinung sein das ich wieder nicht arbeitsfähig bin werde ich mich erneut Krank schreiben lassen und peinlichst darauf achten das ich die 6 Wochen nicht überschreite. Melde mich dann wieder arbeitsfähig usw. usw. Leide bleibt mir keine andere Möglichkeit damit ich weiter Geld bekomme und nicht Sozialgeld beantragen muss. Nun ja das ist halt unser Gesundheitssystem und die Rechtsprechung. Armes armes Deutschland

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