Antwort
Wow - ruckzuck jede Menge Antworten - Danke
dass mir der Polizist keine genaue Auskunft zum Anzeigenerstatter geben darf, war mir klar - ob er mich mit falscher Auskunft von meinem Verdacht ablenken darf, bleibt wohl strittig.
Habe inzwischen sowieso einen Anwalt eingeschaltet, um Akteneinsicht zu erhalten. Problem bleibt aber offenbar, dass selbst bei einer nicht anonymen Anzeige immer noch die Möglichkeit der vertraulichen Behandlung besteht und damit der Name dann doch nicht herausgegeben wird. Mal abwarten
nochmal Danke für die schnellen Antworten