Viele Menschen nehmen immer an wenn schwarzer Rauch aus dem Kamin kommt wird nasses Holz verheizt und geben voreilig den Tipp man solle den Nachbarn beim Ordnungsamt melden usw. Nur die Agro-Keule bringt so gut wie nie etwas. Beim Anheizen, selbst mit gut abgelagertem Holz kann es trotzdem zur massiven Rauchentwicklung kommen und da können viele Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. das Wetter, Luftzufuhr am Ofen usw. auch zu wenig Brennmaterial kann zur Rauchbildung führen. Mein Tipp, erst mal freundlich auf den Nachbarn zugehen und versuchen das Problem friedlich zu lösen, denn der Ofenheizer ist nämlich meist kein böser Mensch der seine Nachbarn mit Rauch ersticken will. Zum zweiten kann der Schornsteinfeger nach dem fegen eindeutig am Rus erkennen wie der Ofen verbrennt und ob falsche Materialien verheizt wurden, wenn überhaupt ist der Schornsteinfeger des Bezirkes der erste Ansprechpartner und nicht das Ordnungsamt. Einfach mal den Schornsteinfeger fragen, dass Amt sollte eigentlich das letzte Mittel eines Beschwerdeweges sein. Ich habe als Ofenheizer auch Probleme mit einem Nachbarn und der wurde schon mehrere Male von unserem Schornsteinfegermeister darüber aufgeklärt das an meiner Ofenanlage alles OK ist, aber gegen Querulantentum hilft auch der sauberste Ofen nichts, so einer findet immer etwas zu beanstanden. Aber wichtiger als jeder qualmende Kamin sollte der zwischenmenschliche Umgang miteinander sein, denn wenn es da qualmt, hilft auch kein Schornsteinfeger oder Ordnungsamt mehr.
Vorsichtig sein, denn das Widerrufsrecht gilt für die unbenutzte Ware! Der Verkäufer kann die Ware nach dem Zurücksenden prüfen lassen und kann den kleinsten Kratzer und die geringste Gebrauchsspur in Rechnung stellen. Genau durch solche Käufer ( Waren-Schmarotzer ) die so handeln, können kleinere Händler in Existenz -Not geraten. Das Widerrufsrecht ist nicht dazu gemacht, Waren zu gebrauchen und vor Ablauf der Widerufsfrist zurückzusenden. Es ist ja schon fast Mode geworden, dass Klamotten bestellt werden um zum Beispiel für eine Feier einen Anzug zu haben und nach der Feier wird das Kleidungsstück einfach zurückgeschickt. In meinen Augen ist das Betrug, ebenso wie mit so einer ps4, ein paar Tage gratis zocken und dann wieder zurückschicken, in meinen Augen eine absolute Sauerei. Daher wird dieses Gesetz auch garantiert bald wieder geändert und wer ist der Dumme? Der ehrliche Kunde, der bestellte Ware auch wirklich erwerben will. Was anderes ist es, wenn die Ware defekt ist, dann ist es selbstverständlich, dass man die Ware zurücksendet, aber davon ist hier anscheinend ja nicht die Rede. Davon abgesehen, sollten Onlinemärkte feststellen, dass Waren die in Gebrauch waren zurückgesendet werden, dann kann die Annahme auf Grund des Widerrufsrechtes verweigert werden und das passiert immer öfters, dass Unternehmen sich auf diese Waren-Schmarotzer nicht mehr einlassen.
Wenn Du zum Beispiel in Shop A zwei Autos kaufst und hast plötzlich keine Lust mehr diese zu behalten und verkaufst sie mit hohem Gewinn in Shop B, dann ist das zwar noch privat, aber der Gewinn daraus muss trotzdem versteuert werden. Handelst Du aber von Anfang an mit dem Gedanken, dass gekaufte mit Gewinn weiter zu verkaufen, dann musst du ein Gewerbe anmelden und musst dich an einige gesetzliche Vorschriften halten, die für einen Privatverkäufer nicht gelten.
Ich frage mich, warum der Arbeitgeber das polizeiliche Führungszeugnis selber einholen will, es muss eigentlich ausreichend sein, ein aktuelles Führungszeugnis vorzulegen. Ich würde so eine Vollmacht nie unterschreiben, die Gefahr von Missbrauch wäre mir einfach zu groß. Ich kann es mir nur so erklären, dass der Arbeitgeber mit dieser Vollmacht gleich einen Zentralregisterauszug anfordern will, der wesentlich mehr Aussagekraft hat, als ein einfaches Führungszeugnis. Und was heißt Drittunternehmen, dass kann eigentlich nur eine Anwaltskanzlei sein die er damit beauftragt, denn nur diese kann im Auftrag und mit Vollmacht handeln.
In Niedersachsen gilt ein Schatzregal mit ganz strengen Vorschriften soviel ich weiß. Schaust du mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Schatzregal Die Strafen können beträchtlich sein Funde zu unterschlagen. Das Schatzregal gilt aber nicht für alle Bundesländer, in einigen Bundesländern kann man ganz legal sondieren gehen. Aber auch hier gibt es besondere Rechte und Pflichten, so muss man den Fund zum Beispiel mit dem Grundstückseigentümer teilen usw. Aber bei Munitionsfunden gilt überall, FINGER WEG!! und wenn man so etwas findet, sofort die Behörden ( Polizei ) einschalten! Zum Thema Bestrafung bei Fundunterschlagung in den Bundesländern wo ein Schatzregal gilt, einfach mal nach der Himmelsscheibe von Nebra informieren, dass ist wohl eine der bekanntesten Schatzunterschlagungen in der jüngsten Zeit gewesen.
Flohmärkte in der Nähe werden oft auf Plakaten am Straßenrand, an Laternen usw. rechtzeitig angekündigt. Aber auch in den lokalen Tageszeitungen werden Flohmärkte im Anzeigenteil oft angekündigt.
Hier kann man die Firmierung erst mal grob und kostenlos online prüfen.
http://www.markenanwalt.net/h_markenanmeldung_3.htm?gclid=CLugz46vrbwCFSoOwwodancAaw
Zum Beispiel kann das tragen einer bestimmten Schutzkleidung erforderlich sein, weigert man sich diese zu tragen, kann dieses nach einer Abmahnung vor Ort und weiterer Weigerung die Schutzkleidung anzulegen sofort die fristlose Kündigung zur Folge haben. Es kann aber auch sinnlose Forderungen geben, die zum Teil auch gegen geltendes recht verstoßen, diese darf man dann auch missachten. Es kommt also darauf an was an Missachtung einem vorgeworfen wird.
Was hat das Ordnungsamt mit gesundem Baumbestand zu tun? Es gibt eine Baumschutzverordnung und die regelt was man in so einem Fall darf und was nicht. Das Ordnungsamt ist nur zuständig, wenn von dem Baum eine Gefahr ausgeht, z.B. nach einem Sturm oder Blitzeinschlag usw. Aber normaler Weise ist bei gesunden Bäumen die Naturschutzbehörde zuständig und an diese Behörde würde ich auch eine Beschwerde richten. Wenn es um Waldbestand geht, ist das Forstamt zuständig.
Ich gehe mal davon aus, dass der Nachbar die gemeinsame Einfahrt, wenn das Gerüst steht, mit dem Auto nicht mehr nutzen kann? Sollte er die Einfahrt aber noch voll nutzen können, dann sehe ich eigentlich keinen Grund kein Gerüst aufzustellen zu dürfen. Nur wenn der Nachbar Einbußen hinnehmen muss und die Einfahrt nicht mehr nutzen kann, dann kann es tatsächlich schwierig werden. Wenn es Alternativen zum Gerüst gibt, auch wenn diese Mehrkosten verursacht, können diese sogar zumutbar sein. Die Zufahrt gehört beiden zu gleichen Teilen, da wird nicht unterschieden an welches Haus diese Einfahrt grenzt, jeder cm gehört beiden zu gleichen Teilen. Ich würde auf dem Bauamt nachfragen, die müssten sich mit solchen Problemen eigentlich auskennen und auf eine telefonische Aussage eines Rechtsanwaltes würde ich mich nicht verlassen. Aber eigentlich sollte der Nachbar doch ein Einsehen haben, auch er kann doch mal in die Situation kommen die Zufahrt nutzen zu müssen und dann können Sie sich quer stellen. Fragen Sie ihn doch mal warum er so eine ablehnende Haltung einnimmt.
Generell gilt die Frist ab dem Zeitpunkt wo der Vertrag unterschrieben wurde. Danach kann man nur noch unter bestimmten Vorrausetzungen aus dem Vertrag raus kommen, zum Beispiel, die im Vertrag zugesagte Leistung wird nicht erbracht, es gibt da viele unterschiedliche Gründe. Aber die 14 Tage gelten ab dem Zeitpunkt wo man den Vertrag unterzeichnet hat. Man kann sich also auf das 14 Tägige Widerspruchsrecht nicht mehr berufen.
Eine sehr gute Frage! Alleine die ehrliche Beantwortung deiner Frage könnte schon den Verfassungsschutz auf den Plan rufen. Denn diese Institution hat es gar nicht gerne wenn man über sie spricht. Alleine das Wort Verfassungsschutz ist eigentlich ein Widerspruch in sich, wir haben immer noch eine provisorisches Grundgesetz und keine Verfassung, demnach dürfte es gar keinen Verfassungsschutz geben, denn wenn es keine Verfassung gibt, kann man sie auch nicht schützen, oder? Es kommt immer darauf an wie gefährlich Du dem Staat werden kannst, dabei spielt es oft auch gar keine Rolle ob Du dich an rechtsstaatliche Vorgaben hälst, sobald die da oben in Dir eine Bedrohung sehen, dann bist Du beim Verfassungsschutz garantiert auf dem Schirm.
Es gibt abschließbare Steckdosen, genau für solche Gegebenheiten. Installiert jeder Elektriker ganz schnell und wer einen Elektriker privat an der Hand hat, die Steckdosen kann man in jedem gut sortierten Baumarkt erwerben.
Viele Eltern suchen z.B. Ihren volljährigen, studierenden Kindern ein Wohnung und das ist gar nicht so selten. Erlaubt ist es allemal. Alleine um die Wohnung für einen jungen Menschen auch zu bekommen, setzen sich die Eltern mit ein und unterschreiben auch den Mietvertrag mit, sozusagen als Bürge für die Miete. Als Wohnungsnutzer muss natürlich das volljährige Kind eingetragen sein.
Gugggst Du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Notstandsgesetze
In Deutschland heißt das Notstandsgesetz.
Einer Deutscher der in den USA einen Mord begangen hat, würde nicht an die USA ausgeliefert, er müsste sich aber trotzdem vor einem deutschen Gericht wegen des Mordes verantworten. Würde ein Deutscher aber so eine Tat in einem EU-Staat begehen, dann würde er in den entsprechenden EU-Staat ausgeliefert. Wenn er dann rechtskräftig verurteilt ist, kann er zurück nach Deutschland überstellt werden um in Deutschland die Strafe abzusitzen.
Ich würde mich darauf nicht einlassen! Wenn der Verlag die Bilder nicht veröffentlicht, gehören ihm dann trotzdem die Rechte und Du kannst dann deine eigenen Werke keinem anderen mehr anbieten. Nimm am besten etwas Geld in die Hand und lass dich bei einem Anwalt der auf Urheberrecht spezialisiert ist beraten, dann weißt Du genau wie Du in solchen Situationen richtig verhandelst. Das ist gar nicht so teuer wie die meisten glauben. Wenn der Verlag deine Bilder will, dann zu Bedingungen die dich nicht übervorteilen und da würde ich mich auf kein krummes Geschäft einlassen was nur dem Verlag Vorteile bringt.
Schreib der Dame, dass sie ihrem Anwalt dann bitte dein Alter von 15 Jahren nennen soll, ich wette, Du wirst von der Frau nie wieder was hören.
Ach ja und freundlich bleiben.
Es fehlen Angaben, um was für eine Kündigung handelt es sich denn, um eine fristlose oder eine fristgerechte Kündigung? Wurde gegen die Kündigung Widerspruch eingelegt? Was soll mit der zusätzlichen Kündigung des Arbeitnehmers bezweckt werden, da eine Kündigung des Arbeitgebers ja schon vorliegt?
Eigentlich liefert kein Land seine eigenen Staatsbürger aus. Außer, man lebt in der EU! Die EU-Mitgliedsstaaten liefern auch innerhalb der EU ihre eigenen Staatsbürger aus. Aber nur, wenn für die Tat eine Haftstrafe über 1 Jahr droht. Wenn Du z.B. auf Malle eine schwere Körperverletzung begehst und Du fliegst danach sofort zurück nach Deutschland und die spanische Polizei ermittelt dich als Täter, dann kann die spanische Staatsanwaltschaft einen EU-Haftbefehl erlassen und Deutschland wird dich garantiert nach Spanien ausliefern. Sollte die Tat aber ein paar Jahre zurückliegen und die Tat wäre nach deutschem Recht bereits verjährt, dann darf Deutschland dich nicht mehr ausliefern und Du hast dann auch keine Strafe mehr in Deutschland zu befürchten, auch wenn die Tat in Spanien noch nicht verjährt ist. Einen Spanienurlaub würde ich dann allerdings lange, lange nicht mehr in Betracht ziehen. Es kann auch sein, Du machst z.B. dann Urlaub in Australien und Spanien hat immer noch einen internationalen Haftbefehl gegen dich am laufen, dass Du dann trotzdem von Australien nach Spanien ausgeliefert wirst, auch wenn dir in Deutschland wegen Verjährung nichts mehr passieren würde. Besitzt Du aber nicht die Deutsche oder eine EU Staatsbürgerschaft, dann gelten wieder ganz andere internationale Auslieferungsregeln. Also diese ganze Auslieferungsgeschichte unter den Staaten ist eine hoch komplexe Sache. Deutschland würde z.B. in keine Land ausliefern wo einem Täter die Todesstrafe droht. Bei einer Auslieferung in die USA würden vor einer Auslieferung in so einem Fall mit Sicherheit Garantien verlangt werden, dass die Todesstrafe keine Anwendung findet, bevor ausgeliefert wird. Zu dem Thema Auslieferung könnte man garantiert dicke Bücher schreiben und man würde nie ein Ende finden.