Leckortung - wer zahlt?
Hallo,
vor einiger Zeit hatten wir bedingt durch ein undichtes Rohr einen Wasserschaden im Badezimmer unserer Eigentumswohnung. Der Installateur hat die Ursache recht schnell gefunden. Die Gebäudeversicherung wollte es aber genau wissen und hat einen Sachverständigen zur Leckortung beauftragt. Leider hat dieser festgestellt dass der Schaden nicht versichert ist und die Kosten für die Reparatur nicht übernommen werden. Jetzt sollen wir allerdings das Gutachten selbst bezahlen? Kann sowas sein? Laut unserem Rechtsschutz zahlt grundsätzlich der, der den Auftrag erteilt hat. Was sagt ihr?
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