Hallo,
ich habe nun schon seit längerem größere Schulden und musste auch eine Eidesstattliche Erklärung abgeben. Nun ist meine Frage:
Kann ich trotz dieser Erklärung einen Internetvertrag (z.B. mit Alice) abschließen oder würde ich mich damit strafbar machen?
Ich habe in einem anderen Thema schon gelesen das die Eidesstattliche Erklärung eine Gültigkeit von 3 Jahren hat. Meine Frage dazu:
Muss ich selbstständig eine neue Erklärung abgeben oder nur wenn diese von mir gefordert wird?
Ich gehe jetzt mal davon aus das ich keine neuen Verträge abschließen darf solange die Erklärung gültig ist. Nun ist z.B. heute der letzte Tag an dem diese Erklärung gültig ist. Dann könnte ich mir doch morgen (z.B. bei Alice) einen Internetvertrag zulegen (ich lass jetzt mal die Schufa außen vor) ohne mich dann strafbar zu machen sofern ich nicht verpflichtet bin selbstständig einen neue Erklärung abzugeben, oder?