Also normalerweise ist das so, das sobald das noch Schulgelände ist oder man auf einem der Filme die Schule zu sehen ist, ist das auch Angelegenheit der Schule. Direkt bestafen können sie euch in der Regel eigentlich nicht. Wenn es allerdings auf dem Schulgelände war könnte es passieren das ihr den Pausenhof oder sowas dann sauber machen müsst. Wenn du nur gefilmt hast kann eigentlich nichts passieren sondern die, die den Feuerwerkskörper angezündet haben. Wenn du nur dabei gestanden warst und gefilmt hast den film aber wieder gelöscht hast, kann eigentlich nichts passieren. Sowas kam auch bei uns an der Schule vor. Wer mist baut muss auch dafür grade stehen und in diesem Fall die, die den Mist gemacht haben.

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Um ehrlich zu sein habe ich noch nie gehört das Ibuprophen die Schwellung weg macht. Ich habe damals aufgrund meiner Zahnspange alle Weisheitszhne rausgemacht bekommen und hatte echt dicke Hamsterbacken :P Mir hat es geholfen einen Kühlakku drauf zu legen und somit ging das ganze auch innerhalb von 3 Tagen weg, vielleicht solltest du das mal ausprobieren. Ausprobieren kann in der Regel nicht schaden :P

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Da kann ich dir echt nur einen Tipp geben, verlang ein arbeitszeugnis und such dir echt was anderes, wenn sie schon sagten das sie dich eigentlich nicht mehr haben wollen.

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Sowas ist mal einer Freundin passiert. Prinzipiell ist es so, dass sobald der A etwas bestellt und es bezahlt gehört dieses "Paket" A wenn B es unterschreibt ist er dazu verpflichtet es A zu geben auch wenn es eigentlich für B ist. Rechtlich gesehen gehört das "Paket" dann A, wegen bezahlung und bestellung über eigenen Account. Somit ist B dazu verprlichtet das zu bezahlen oder A wieder zu geben. Auf der Rehnung steht der Name und der Kontoinhaber, somit kann A beweisen das es ihm gehört und B kann da nichts machen, gillt also in diesem Fall Diebstahl. Außer es war ein Geschenk. Da man nicht beweisen kann das B nicht gezahlt hat und A es B nicht geschenkt hat müssen die beiden Parteien es unter sich aus machen. Man kommt gerichtlich oder über den anwalt nicht weiter, denn es steht aussage gegen aussage. Entweder die parteien werden sich einig das B es bezahlen muss, oder A es B schenkt muss eben untereinander geklärt werden..... ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen, wenn das ganze noch nicht so klar war. Liebe Grüße

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Der Tankstellen Pächter hat recht, ohne Kassenbon an der Rückseite ist der Gutschein nicht mehr gültig, ich arbeite selbst an einer tankstelle, da wird aber auch den Kunden gesagt, dass dieser gutschein nur gültig ist mit Kassenbon

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