Danke für eure Antworten. Dass ich vor der Geburt auf den Mutterschutz verzichten kann, ist gesetzlich festgelegt (§3 Abs. 2 MuSchG). Mir geht es eher um die Frage, ob ich diese eine Woche, auf die ich verzichte, durch Urlaub ersetzen kann (habe irgendwo gelesen, dass das nicht geht und bin unsicher geworden) und wie bzw. wo ich diesen partiellen Verzicht auf Mutterschutz anmelden muss.

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