Jetzt hab ich ein wenig recherchiert im Netz und muss sagen, es sieht nicht gut für mich aus... Der is sogar im "Recht". Natürlich ist das eine betrügerische Masche mit diesen Kaufbestätigungen meistens von multikulturellen Autohändlern, jedoch rechtlich scheinbar wasserdicht. Meine Frage ist jetzt, sollte es wirklich zu Gerichtsterminen etc. kommen, welche Rolle spielt die Tatsache, daß ich ihm klipp und klar telefonisch mitgeteilt habe, daß der Wagen nach dem vereinbarten Abholtermin wieder zu haben sei und ich ihn lediglich reserviere (stand so auch in der Anzeige bei Mobile.de)??? Welche Rolle spielt der genannte Abholtermin? Bin für aufbauende Antworten momentan echt dankbar... ciao Pulli
Heute bekam ich dann ein weiteres Schreiben in dem sinngemäß steht:
Man könne meinen Anschluss erst am 30. August 2010 schalten, da zuvor die Telekom Arbeiten an meinem Anschluss vornehmen würde. Im Zweifelsfall, solle ich mich mit der Telekom in Verbindung setzen und den Fall klären!!!
Mir sind keine Arbeiten der Telekom an meinem Telefonanschluss bekannt. Außerdem kann es meiner Ansicht nach nicht sein, daß ich mich als 1&1 Kunde darum kümmern soll, wenn ich doch einen Vertrag mit 1&1 habe.
Auf diese Inkompetenz habe ich schlussendlich auch nun keine Lust mehr, und möchte den Vertrag nach Ablauf der Frist am 14.07. fristlos kündigen und die Einzugsermächtigung entziehen.
Frage: Wie gut sind meine Chancen? Hat jemand nen ähnlichen Fall? Ich denke 4,5 Monate (!!!) bis zur Schaltung, sowie eine Verbindungsrate von 768 kbs anstatt 16.000 kbs sollten doch Kündigungsgrund genug sein, oder???
Bedanke mich schon mal für Antworten Ciao Pulli
Genau, das is eine von Marcus Walz. Schau hier: http://www.walz-hardcore-cycles.com
Sicher kannst Du auch ein ähnliches Moped bauen was "nur" 8-10.000 € kosten könnte, ohne sofort den low-budget Charakter zu erkennen. Die Frage ist eher was genau deine Fäigkeiten sind, oder besser deine Möglichkeiten. TÜV Konform soll das ganze doch auch noch sein, oder?
Dann kommts auf die Basis an. Baust du den Rahmen auch selber oder nimmst du was aus dem Hause HD?? Welcher Motor soll rein? Wieviel ccm und vor allem wieviel Leistung?
Was ich Dir sagen kann ist, daß der Reifenumbau mit Felge, Einarmschwinge, allen Lagern und Pelle schnell 2000.- € nur an Material kostet, aber dann gehts erst los. Kannst du die Felge selber verbreitern (aufschweissen falls nötig)? Kannst Du die Schwinge selber bauen? Wie siehts mit dem Antrieb aus, brauchst Versatzräder/Ritzel usw usw.
Bei diesen Mopeds is nix von der Stange, das is klar. Wenn du die Umbauteile einzeln kaufst und selber zusammenbaust und lackierst, sollte man mit 30.000 € hinkommen... Vielleicht täusch ich mich auch. Mit dem Choppergedöns kenn ich mich nicht so aus, ich bau eher Strassenmopeds im Serienrahmen um. Individualität kostet halt... ;-)
So, heute gabs in der Tat Post von seinem Anwalt... Sowas lächerliches hab ich selten gelesen: Er beruft sich nicht auf die Willenserklärung bei ebay, da wohl dort keine hinreichende Absichtserklärung nachgewiesen könne, sondern vielmehr auf das Telefonat welches ich mit dem Verkäufer führte. Klar hab ich Kaufinteresse geäussert, sonst würde ich mir die Karre wohl kaum ansehen wollen, aber nie einen mündlichen Kaufvertrag a la "jawoll die Kiste is mir, mach den Vertrag ferdich" abgeschlossen. Genau das wird mir vorgeworfen, da ich ja auch Bankdaten angefordert hätte und meine Kaufabsicht eindeutig geäussert hätte.
Bevor der Herr Anwalt Strafanzeige stellt, wolle er mir nochmal die Gelegenheit geben die Angelegenheit gütlich zu regeln und fordert mich auf 30% des Verkaufspreises bei ebay zu zahlen. Wären dann summasumarum knapp 2000.- euro.
Ich ärgere mich gerade, daß ich das Moped nicht gekauft habe und ihm dann Preisminderung, Schadensersatz oder Wandlung nebst Selbstkostenentschädigung um die Ohren haue....
...to be continued...:-)
super.... 6 Antworten in 7 Minuten... Danke :-) @reinerunsinn: Ja so dachte ich auch erst von wegen Willenserklärung, aber dann las ich eben bei eba nach. Das steht da unter "Grundsätze":
Der Verkäufer gibt in der Artikelbeschreibung oder Artikelbezeichnung an, dass der Höchstbieter verpflichtet ist, den Artikel zu kaufen, auch wenn der Mindestpreis nicht erreicht wurde. Wenn der Mindestpreis nicht erreicht wurde, kann der Verkäufer nachträglich ein „Angebot an unterlegene Bieter“ unterbreiten, er kann aber den Höchstbieter nicht zum Kauf zwingen.
hmmm... bei ebay is das immer so ne Sache was nun stimmt!!! Ich frag bei ebay auf jeden Fall mal nach.