Warte einfach auf die Einstellung des Verfahrens.
Schaffe aber zur Sicherheit alle anderen Substanzen, welche dem BtMG unterliegen aus deiner Wohnung/Haus. Es kann auch unter diesen Umständen zu einer richterlich verordneten Hausdurchsuchung kommen. Wenn du über 21 bist, und die Beamten im Falle einer Hausdurchsuchung nichts finden, dann wirst du auch nicht vorgeladen. Bei Fällen unter 21 Jahren kann es zu einer Vorladung kommen, da da das Jugendamt noch mit drinne hängt.
Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen 😁

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