Die Zeitarbeit ist ein zweischneidiges Schwert.

Zum einem wird der Lohn drastisch gedrückt und zum anderen fehlendes Fachwissen von außerhalb billig eingekauft.

Aus Gesprächen ist mir bekannt, dass es aber auch für die Firmen gefährlich werden kann. Es könnte sogar „wirklich“ gefährlich werden….. u.a. ist mir zugetragen worden das Diebstähle jeglicher Art durch Informationen viel einfacher funktionieren würden.

Einiges als Denkanstoß:

  • Abwerben von „fähigem Personal“ durch den eingesetzten Leiharbeiter
  • Konkurrenzfirmen können einfach und effektiv „eigene Mitarbeiter“ platzieren
  • Schwachstellenanalysen von außerhalb sind für die nicht „betriebsblinden Leiharbeiter“ ohne großen Aufwand zu verwirklichen > Der Leiharbeiter könnte sich hinterher in diesem Bereich und mit den gemachten Erfahrungen selbständig machen
  • „Handlungen die gegen die Gesetze verstoßen“ sind viel leichter aufzudecken und zu melden

Inzwischen haben auch (ausländische) „Fremdfirmen“ erkannt das so billig und unauffällig eigenes Personal untergebracht werden kann. Den Niedergang oder starke Schrumpfung einiger Firmen könnte vielleicht darauf zurückzuführen sein.

Die Leiharbeiter sollten ihre Arbeit nicht als „Fluch“ sehen sondern als Möglichkeit das erfahrene und erhaltene zurückzugeben; und zwar in gleicher Art und Weise wie erhalten!

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Ich habe einmal gelesen....zuerst ist zu klären zu welchem Zweck die Anschaffung der eigenen Promotion dient; betr. oder privat. Wie wird damit dann weiter verfahren?

Sicherlich ist dann zu klären ob eine ordnungsgemäße Rechnung für die Veröffentlichung (Buch)bzw. deren Erwerb innerhalb der rechtlichen Vorschriften getätigt wurde.

Vorab: Ein Verkauf und gleichzeitiger Kauf unter dem Namen der selben Person ist rechtsunwirksam. In Deutschland kann eine Person nicht gleichzeitig Verkäufer und Käufer sein.

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Ich möchte den gemachten Aussagen zustimmen; mit dem Hinweis das ich diese einmal im § 33 EStG (Einkommensteuergesetz) gelesen habe.

Darin wird der übersteigende Betrag nur anerkannt, der nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte berechnet wird.... 1% bis 7% sind die Grenze die Überschritten werden muss um diese berücksichtig zu bekommen (je nach Steuerklasse/pesönliche Veranlagung)

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Ein objektiver Vergleich bei "Pseudo-Informationen" die bei einigen "Vergleichsportalen" zu sehen sind, halten einer Überprüfung nicht stand.

Aus Erfahrung (Steuerrecht & Controlling) ist ein eindeutiger "fairer" Vergleich fast unmöglich. Unter anderem gibt es Firmen bei denen die gleiche Arbeit bis zu 50% unterschiedlich entlohnt werden. (Aus gefertigten Steuererklärungen/Lohnsteuerbescheinigungen ersichtlich!)

Unter anderem sind folgende Leistungen mit zu beachten: priv. Nutzung eines Firmenfahrzeug, private SV, 13. Gehalt (oder mehr), entlohnte & nicht entlohnte Arbeitsstunden, Sondervergütungen, Ausschüttungen, steuerfreie oder/und Sozialversicherungsfreie Entgelte... usw.

Vor allem die Vermischung von sog. 410-Euro-Jobs zur Ermittlung eines Durchschnittsgehalt auf einschlägigen Homepage sind irreführend.

Eine dezidierte Gehaltsstrukturanalyse per EDV durch die Finanzbehörden - die Einkommenszahlen liegen dem Amt aufgrund der Einkommenserklärungen bzw. Meldungen der Arbeitgeber vor - würde ich ausdrücklich begrüßen. Prof. Dr. Don Martin

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