So, dann gebe ich jetzt noch mal Entwarnung ;-)

Ich habe eine ähnliche Email bekommen und dachte mir, dass ich meine AdvoCard Rechtsschutz nun endlich mal nutzen darf.. wurde aber leider enttäuscht. Denn.. ich habe gleich erstmal beim Kundensupport von Flirt-Fever angerufen und mich erkundigt. Alles ein riesen Schwindel, Flirt-Fever hat damit wohl nichts zu tun. Flirt-Fever bzw. die Prebyte Media GmbH hat selbst bereits rechtliche Schritte eingeleitet. Mir war im ersten Moment nur etwas komisch, weil ich vor über 4 Jahren tatsächlich mal etwas Ärger mit Flirt-Fever hatte.

Ich habe übrigens eben folgende Email erhalten:

*Lieber Kunde "XY",

wir müssten leider feststellen, dass unsere Rechnung Nr.: 73298410 für den Benutzer ~La Martina~ immer noch nicht bezahlt wurde. Dies bedeutet einen rechtskräftigen Vertragsbruch Ihrerseits. Nach § 286 BGB könnten wir die offenen Forderungen bereits jetzt durch Rechtsanwalt anmelden. Wir geben Ihnen jedoch trotzdem noch eine letzte Chance, Ihre Verpflichtung zu erfüllen, indem Sie innerhalb von 3 Tagen die ausstehende Summe in Höhe von 535.00 EURO an uns überweisen.

Die Bestelleinzelheiten und die Rechnung können Sie im Anhang ansehen.

Bitte beachten Sie, Über die Verzinsung der Forderung hinaus hat der Schuldner auch jeden weiteren durch den Verzug entstandenen Schaden zu ersetzen.

Flirt-Fever Online mit Sitz in Hannover

Leiter: Peter Schmid, Klaus Scholz
Gericht: München*

Tja also.. einfach ignorieren. Zurückschreiben, Anhänge öffnen o. ä. würde ich nicht tun. Denn mit einer Antwort bestätigst Du nur die Existenz Deiner Emailadresse und das Öffnen des Anhangs soll wohl Folgen für Deinen PC haben ;-) (Ich habe zum Glück nen Mac Book, da ists halb so wild ;-))

LG

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Wenn ich das alles lese... mano man!

Richtig ist, dass es den "Versicherungskaufmann" nicht mehr gibt. Falsch ist, dass es der exakt gleiche Ausbildungsberuf ist. Der Ausbildungsrahmrnplan wurde um den Bereich "Finanzen" erweitert. Außerdem wurde die Abschlussprüfung neu kreiert. Hintergrund des Ganzen ist, dass viele Versicherer sich gewünscht haben, dass ihre Azubis sich sowohl mit Versicherungen als auch mit Finanzprodukten auskennen sollen. Gehört schließlich irgendwie auch zusammen ;-) Daher die Umstellung des Titels, der ja nun auch besser passt.

Vg

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Er meinte damit sicher nicht 0,7 % pro Tag, sondern ob hier der Zinseszins eine Rolle spielt.

Die Frage also ob 0,7 % aufs Jahr p. a. oder ob 0,00194444 % auf den Tag inkl. weiterer Verzinsung der bereits verbuchten Zinsen...

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Die Konditionen stimmen, der Kundenservice in Sachen Kundenfreundlichkeit etc. auch, aber leider die Erreichbarkeit nicht. Meine Rekordwartezeit (ich arbeite seit einigen Jahren in dem Bereich) lag im Dezember 09 bei fast 40 Minuten. Sowas habe ich noch nie erlebt^^

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Dein Geld investiert Du dann einach in etwas, was mind. die durchschnittliche Inflation ausgleicht. Festgeld ist z. B. eine Möglichkeit, wenn Du "kein" Risiko eingehen willst. Nachteil, Geld ist für ein paar Jahre safe, somit wenig Liquidität.

Darf ich fragen wie lange Du Dein Geld anlegen wolltest?! Realistisch bitte ;-)

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Also ich habe jeweils eine 3 in diesen beiden Fächern gehabt. Ich habe es damals auch geschafft die Ausbildung bei einer Bank zu bekommen ;-)

Grund.. eine gute Bewerbung, ein guter Einstellungstest und ein gutes und vorbereitetes Gespräch. Wenn Du Dich richtig verkaufst und gut vorbereitest, dann hast Du auch ne Chance.

VG Privileg

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Erstmal muss sich überhaupt jemand mit Deinen Benutzerdaten in Deinen Onlinezugang einloggen. Vorher kann er doch sowieso keine Transaktion durchführen, schließlich ist die MobilTAN doch nur für das Onlinebanking.

Rufnummer für das MobilTAN also sperren lassen und schon bist auf der sicheren Seite ;-)

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Ich gehe doch des öfteren mal ins Kino.. aber nie in 3-D Filme. Habe bisher einmal einen 3-D Film geschaut.. my broken valentine.. und danach taten mir die Augen weh.

Kopfschmerzen hatte ich keine, aber Augenschmerzen. Es kam mir halt so vor, als würde man irgendwie einwenig schielen während man den Film guckt. Nimmt man dann die Brille ab und schaut wieder normal, tut es dann weh.

Das System ist also noch nicht ausgereift..

Avatar war z. B. ein Film, den ich bislang nicht geguckt habe, weil es ihn hier in HH bzw. in meinem Kino nur in 3-D gibt. Sehr schade eigentlich :-(

VG Privileg

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Darf ich einmal etwas ganz anderes fragen..?! Ich denke, dass der Fall noch nicht geklärt ist?

Wie alt ist ihr Sohn? Ich frage, weil man natürlich prüfen muss, ob ihr Sohn überhaupt deliktfähig ist. Kinder unter 10 Jahren sind bei Schäden an KFZ nicht deliktfähig, somit besteht dann auch keine Haftung. Es sei denn, die Aufsichtspficht wurde verletzt. Bedeutet, wäre Ihr Sohn auch ausgerutscht, wenn Sie dabei gewesen wären..?!

Prinzipiell ist dazu einfach mal zu sagen, dass der VR leisten muss. Gutachter ist dann wohl die richtige Wahl, wenn der VR nicht leisten will. Zweite Wahl wäre natürlich die Rechtsschutzversicherung.

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