Kann man abgelehntes Sorgerecht nochmal beantragen?
Hallo, aus einer Beziehung ist ein inzwischen 6-jähriges Kind hervorgegangen. Die Eltern waren nicht verheiratet, die Vaterschaft ist jedoch anerkannt und beglaubigt. Die Kindsmutter hat weiterhin alleiniges Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Nach einigen Monaten (fast 1 Jahr), in denen der Kindsvater keinen Kontakt zum Kind wollte, wurde der Kontakt wieder aufgebaut und regelmäßiger Umgang fand statt. Der Kindsvater hat inzwischen einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht beim Gericht gestellt, da die Kindsmutter weiterhin davon ausgeht, dass der Kindsvater eher ihr "schaden" möchte, statt sich ernsthaft um das Kind zu bemühen. Diese Annahme ist begründet und wurde auch vor Gericht akzeptiert. Nach einer Vorladung das Ergebnis: vorläufig kein gemeinsames Sorgerecht, denn der Kindsvater muss sein Interesse und seine Verlässlichkeit beweisen - über mindestens 4 Monate. 2 Monate verliefen ok, nun keine Meldung mehr bzw nur wenn die Kindsmutter der Informationspflicht nachkommt, kommt nach der 3.-5. Antwort eine Reaktion vom Kindsvater. Traurig. Selbst zum Geburtstag des Kindes wurde nicht telefoniert oder ähnliches, sondern kurz und knapp der Kindsmutter eine Sms geschrieben (sinngemäß "Alles Gute für ... und viel Glück für die Zukunft"). Die Enttäuschung beim Kind kann man sich vorstellen. Gegen ein Fortsetzen des Umgangsrechts hat die Kindsmutter übrigens nichts einzuwenden.
Nun meine Frage: Wenn beim Kindsvater alle Stricke reißen und sein Antrag auf gemeinsames Sorgerecht abgewiesen wird, könnte er es dann nochmal beantragen? Kennt sich jemand damit aus?
Vielen Dank für eure Bemühungen im Voraus. Bitte entschuldigt den langen Vortext, ich empfand es als wichtig.
MfG