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Antwort
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Wenn das vertraglich abgemacht ist, hast du gem. §280 (1) ein Recht auf Schadensersatz. Allerdings ist aus Erfahrung zu sagen, dass du das wahrscheinlich nur durchsetzen kannst, wenn du einen schriftlichen Vermerk hast oder die Willenserklärung anderwaltig nachweisen kannst, da die gegnerische Partei mit Wahrscheinlichkeit eine verleugnete Argumentation bringen würde. Viel Glück ;)
Lg T.H