um lernen zu funktionieren musst du dich zuerst einmal für eine sache begeistern und ein ziel vor augen haben. weißt du denn schon was du später einmal beruflich machen willst? wenn du einen berufswunsch vor augen hast der dich wirklich begeistert dann tust du auch was dafür. ich hab z.b. früher in der schule auch nur das nötigste getan weil ich nicht wusste wofür manches überhaupt gut ist und was ich später wirklich machen will. aber jetzt an der uni hab ich meinen wunsch immer vor augen und dafür lern ich auch mal mehr und verzichte auf ne party weil ich weiß dass ich später davon viel haben werde.

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Berufspraktikum als Zugangsvoraussetzung - Wer finanziert?

Hallo,

da ich leider keine hilfreichen Informationen seitens der zuständigen behörden erhalte, wende ich mich mit meiner Frage bzw Hilfegesuch an euch.

Ich habe mich Ende August für eine Aus-bzw. Weiterbildung zum staatlich geprüften Betriebswirt an einer staatlichen Fachschule angemeldet. Bevor ich jedoch 2013 die 2-jährige Vollzeitausbildung beginnen kann muss ich nach der Thüringer Fachschulordnung ein 1 jähriges Berufspraktikum ableisten um die Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen.

Soweit ist eigentlich auch alles i.O.

Nun kommt der schwierige Teil: Da ich das 30 Lebensjahr schon beendet habe ist eine Förderung des Praktikums sowie Ausbildung durch das Schüler-Bafög ausgeschlossen und es kommt nur noch eine Förderung/Finanzierung durch das Meister-Bafög (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) in frage.

Nach dem ich den Antrag dafür gestellt hatte, habe ich nun einen Brief vom Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten in dem mir mitgeteilt wurde, dass das Praktikum für die Zugangsvoraussetzung nicht förder fähig sei mit Bezug auf § 2Abs. 1 Satz 1 Nr.2 AFBG.

Diese Tatsache bringt mich zum verzweifeln, da nicht nicht weiß, wie ich meinen Lebensunterhalt weiterhin finanzieren soll. Ein Nebenjob in dem ich genügend verdiene um den Lebensunterhalt für meine Familie und mich zu finanzieren gibt es nicht wenn ich durch das Praktikum an eine 30-40 Stunden Woche gebunden bin.

Eine Förderung seitens des Jobcenters bzw. Agentur für Arbeit sind mir bisher auch nicht bekannt. Mir ist bisher nur bekannt, das keine Förderung möglich sei wenn ich nicht arbeitssuchend dem Jobcenter oder der Agentur zur Verfügung stehe.

Oder könnte der § 27 Abs. 2 SGB II hier eingreifen?

Leider erhielt ich bisher auf keinem Amt eine klare, geschweige denn überhaupt eine hilfreiche Aussage. Dies kann an der mangelnder Kenntnis oder fehlendem Kompetenzbereich liegen.

Daher nun meine Frage an die Leser. Kennt jemand einen Lösungsweg?

Über eine schnellst mögliche, hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen.

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Hey sieht leider schlecht aus. Ich studier auch und eine Finanzierung des Studiums wäre nicht möglich wenn ich meine Eltern nicht hätte da das Bafög Amt so nix zahlt. Studenten und Praktikanten sind im Moment leider dieärmsten im Land da kriegst als Harz4ler mehr Geld vm Staat. Musst also entweder nebenher noch irgendwie arbeiten oder nen Kredit aufnehmen oder reiche Verwandte haben.

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