Liebes Support Team, das verstehe ich und es geht hier auch nicht darum, dass ich die Medikamente für etwas missbrauchen möchte. Ich habe sehr starke Schmerzen und wollte nur wissen, ob es ggfs. jemanden gibt der diese Medikamente bereits gemeinsam eingenommen hat und mich beruhigen kann, dass dies ohne Probleme möglich ist. Einen Apotheker oder Arzt kann ich an einem Freitagabend leider nicht gut erreichen und ich würde sicherlich nicht diese Frage hier stellen, wenn mir etwas anderes eingefallen wäre. Aber trotzdem Danke!
Oftmals ist in Mietverträgen von Wohnflächen und Nutzflächen die Rede. Doch viele Mieter wissen nicht, worin der Unterschied liegt und was es zu beachten gibt. Zu der Unterscheidung kommt es dadurch, dass ein Wohnhaus zumeist nicht nur aus reiner Wohnfläche besteht, sondern es auch Räume gibt, die zu anderen Zwecken genutzt werden, wie z.B. Keller oder Dachboden.
Was zählt zur Wohnfläche und was zur Nutzfläche?
Zur Wohnfläche zählen grundsätzlich alle Bereiche, die zu Wohnzwecken genutzt werden können, also alle Zimmer einer Wohnung, Küche und wohnungsinterne Nebenräume wie z.B. eine Speisekammer. Auch ein Balkon oder eine Terrasse kann mit bis zu 50 % ihrer Größe zur Grundfläche der Wohnung hinzugerechnet werden.
Zur Nutzfläche zählen alle flächenmäßigen Anteile eines Hauses, die der Nutzung des Gebäudes im Sinne seiner Zweckbestimmung dienen. Gemäß der DIN 277 gibt es 7 Hauptnutzflächen, die sich in folgende Bereiche gliedern:
Wohnen und Aufenthalt
Büroarbeit
Produktion-, Hand- und Maschinenarbeit, Experimente
Lagern, Verteilen und Verkaufen
Bildung, Unterricht und Kultur
Heilen und Pflegen
Sonstige Nutzflächen
Des Weiteren verfügt ein Haus noch über technische Funktionsflächen und Verkehrsflächen. Diese werden nicht der Nutzfläche hinzugerechnet. So gehören z.B. ein Kellerraum oder ein Dachboden zur Nutzfläche, nicht aber ein Heizungsraum (weil technische Funktionsfläche) oder ein Treppenhaus (weil Verkehrsfläche). Wohnfläche vs. Nutzfläche – Auf was noch geachtet werden muss
Die Wohnfläche ist Bestandteil der Nutzfläche eines Gebäudes. Die Berechnung der Grundfläche einer Wohnung ist in der Wohnflächenverordnung geregelt. So dürfen beispielsweise Keller- oder Fahrradräume nicht in die Wohnfläche einberechnet werden. Balkone oder Terrassen dürfen anteilig zwischen normalerweise 25 %, bei besonderer Qualität aber bis maximal 50 % berechnet werden.
Bei der Wohnflächenberechnung im Dachgeschoss muss man folgendes beachten: Beträgt bei Dachwohnungen die Raumhöhe unter zwei Meter, dürfen die Flächen auch nur anteilig berechnet werden: bei einer Höhe zwischen 1 m und 2 m zu 50 %, alles, was unter einem Meter liegt, darf gar nicht zur Grundfläche der Wohnung gezählt werden.
Quelle: http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/unterschied-von-wohnflaeche-und-nutzflaeche/