Eine klasse Postvollmacht und viele nützliche Infos dazu findest Du hier: http://www.posttip.de/rubrik/19949/Postvollmacht.html

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Ja, der Postbote bzw. der Mitarbeiter vom Paketdienst muss die Sendung bis an die Wohnungstür liefern. Beim privaten Paketversand regeln die Geschäftsbedingungen der Paketdienste, dass eine Zustellung (abgesehen von der Ersatzzustellung) durch persönliche Übergabe an den Empfänger erfolgt. Daraus ergibt sich, dass die Paketlieferung bis an die Wohnungstür zu erfolgen hat, denn nur da wird der Empfänger ja im Zweifel angetroffen.

Antworten auf weitere Fragen bei Ärger mit Paketdiensten sind hier zu finden: http://www.posttip.de/rubrik2/19979/was-tun-bei-aerger-mit-dem-paketdienst.html

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