das kommt darauf an wo du wohnst. hängt von den mietspiegel der stadt ab. also wenn du bei uns wohnen würdest müsstest du 200€ monatlich alleine davon zahlen und somit würde dich das amt auch zwingen umzuziehen. da man ja nicht weiß wo du wohnst und wie hoch bei euch die mieten laut amt sein dürfen ist es schwer dir darauf eine antwort zu geben. nur mal ein tip, wenn dir das amt sagt du sollst umziehen, denn lass es dir schriftlich geben, denn dann bezahlt die arge die umzugskosten

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zurzeit zur Zeit beim Austragen fest, dass mir das Arbeiten persönlichem mit Ihnen

und das sind nur ein paar fehler von den vielen

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dir müsste man mal richtig in den hintern treten schon alleine für deine Aussage und deine Frage

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da du die gutschrift erhalten hast in dem zeitraum wo du von der arge lebst wird sie dir als einkommen angerechnetu. alles was auf dein konto geht egal von wo wird dir immer als einkommen angerechnet. und wenn du es denen nicht angibst können sie diech anzeigen wegen sozialbetrug und das gibt ne harte strafe und kostet noch mehr geld

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jedes bild hat eine andere Wirkung auf uns menschen. und jeder mensch hat einen anderen eindruck aufs bild bzw. gemälde

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avatar gibt es als 3d-film. google doch einfach mal nach 3d-filmen. da wirst du staunen wieviele es doch schon gibt

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ganz ehrlich, deine Beurteilung ist mies. Laut deiner beurteilung kannst du nix alleine und hast wohl ständig alles falsch gemacht. deine rechtschreibung lässt laut den ihren worten zu wünschen übrig. dein auftreten am anfeng in der ausbildung gegenüber mandanten war wohl sehr unpassend und hat sich wohl am ende etwas verbessert. kurz und knapp sie waren mit dir sehr unzufrieden. Nur mal nen tip. geh zum rechtsanwalt und gehe gegen dein Arbeitszeugnis vor. du musst es in jeder bewerbung legen und mit diesem arbeitszeugnis würde dich niemand einstellen. vergolde keine zeit und mach es schnellstmöglich. Mit hoher wahrscheinlichkeit wirst du gegen deine ausbildungsfirma gewinnen.

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du musst das geld für märz komplett zurückzahlen und für februar die hälfte deines Hartz4-satzes. du wurdest im februar schon überzahlt. du kannst aber mit der arge eine ratenzahlung vereinbaren

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also rückwirkend zum 1.01.2011 soll es 5€ mehr hartz4 geben und ab 1.01.2012 soll es nochmal eine erhöhung um 3€ geben. gesetzlich ist aber noch nix festgelegt. anders gesagt ab 1.01.2011 soll jeder 364€ bekommen und ab 1.01.2012 dann 367€

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also du darfst 30std./ woche arbeiten und 20 tage im monat. ab und zu gibt es monate in denen mehr als 20 werktage sind. an den tage in denen mehr als 20 werktage sind bekommst du die tage frei. wann du den frei bekommst macht jede firma anders. ich kenn das aber eigentlich so, dass man die tage selber bestimmen kann oder es sind dann die letzten tage im monat. einfach mal bei der firma nachfragen. also mehr geld bekommst du nicht ausgezahlt.

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Gib mal "Acryl oder Öl Bilder 120 x 200" bei google ein. denn findest du richtige künstler die so was machen oder haben

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ich kenne das. man wird unmächtig vor schmerzen. denn checken die die werte und alle werte sind nicht normal. 1 bis 2 tage später sind alle werte wieder ok. du hast da etwas seltenes was bis heut nicht richtig erforscht wurde und es gibt auch noch keinen medizinischen namen dafür, deswegen kann dir auch kein arzt wirklich sagen was du hast. lass mal ne bauchspiegelung machen. und noch nen tip: wenn du mal irgendwann später Kinder bekommst ist es auf einmal weg.

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versuch von deinem arbeitgeber nen aufhebungsvertrag zu bekommen, denn bekommst du auf keinen fall ne sperre. Ansonsten viel glück beim amt

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Widerspruch ist immer sinnvoll und am besten sich gleich noch nen Rechtsanwalt nehmen. Habe so etwas vorher noch nie gehört. also da stimmt irgendwas nicht. drücke euch ganz fest die daumen

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Schaff die die mal nen Laufburschen an. :)

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Hartz4 muss deine mama denn beantragen bzw. ihr beide da du ja schon volljährig bist

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In bestimmten Fällen kann das Bafög-amt auch das Schülerbafög zurückfordern. Schau mal unter Google und gib da mal Baföggesetz ein. Ansonsten lass dich von deiner Bafög-bearbeiterin beraten

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Wenn dein Stiefvater bei euch wohnt oder ihr bei ihm, dann zählt ihr als Bedarfsgemeinschaft und alle Einkommen werden zusammen gerechnet. Somit ist es leider richtig.

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Du kannst denn Bafög beantragen, das wird dir wahrscheinlich aber nicht reichen. Deine Eltern sind dir laut gesetz zum unterhalt verpflichtet, welches das Bafög-Amt dir auch abzieht. Ob du es von ihnen erhälst oder nicht ist denen egal sie ziehen es dir von deinem Bafögsatz ab. zu dem bekommst du ja Kindergeld und denn kannst du wenn du eine eigene Wohnung oder in einer WG wohnst ergänzende Leistung für die wohnung vom Hartz4-amt beantragen. Wohngeld steht dir nicht zu wenn du Bafög bekommen kannst. Und wohngeld kann man auch nur beantragen wenn man ein bestimmtes einkommen erreicht.

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