Hallo,

da würde ich Dir folgenden Kontakt empfehlen:

Bergischer Naturschutzverein http://bergischer-naturschutzverein.de/kontakt/

Naturwissenschaftlicher Verein Wuppertal e.V. http://www.naturwissenschaftlicher-verein-wuppertal.de/

und folgende Literatur:

Harald Leschus: Flora von Remscheid, Jahresberichte des
Naturwissenschaftlichen Vereins Wuppertal, Beiheft 3, Wuppertal 1996

Wolf Stieglitz: Flora von Wuppertal, Jahresberichte des
Naturwissenschaftlichen Vereins Wuppertal, Beiheft 1,
März 1987

Mögliche wäre auf beim BUND nach möglichen FFH-Studien zu fragen.

Versuch Dein Glück und laß es mich mal wissen ob Du erfolgreich warst.

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Wenn Du  einen Cache oder eine Liste offline speicherst fragt er Dich am Anfang in welche Liste, ob Bilder zwischengespeichert werden sollen und welche Karte gespeichert wird.

Das geht aber auch mit einem Knopfdruck zu testen!

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Mit Deiner ersten Mail hast Du bereits den ersten Fehler gemacht. Prinzipiell mußt Du der Firma mit der Mängelanzeige eine Frist setzen und die Konsequenzen bei Nichterfüllung mitteilen.

Was ich überhaupt nicht verstehe ist das Vertragsverhältnis, Du schreibst das Du die Fensterbaufirma beauftragt hast die wiederum eine Fachfirma mit dem Einbau beauftragt hat. Wenn Dir nun die Fensterbaufirma auf Grund Deiner Mängelanzeige zwei neue Fenster schickt und nicht einbauen läßt sollte sie eigentlich in der Pflicht sein und dem Monteur auf eigene Kosten einen neuen Auftrag zum Wechsel der Fenster  geben. Dieser Monteur hat mit Dir kein Vertragsverhältnis und so auch keinen Grund zum Wechsel der Fenster, generell hat er überhaupt keinen Grund auf Deine Forderungen zu reagieren und mit Dir zu sprechen. Wenn Du nun 300 Euro einbehalten hast und die Fensterbaufirma nicht reagiert (nur die ist Dein Ansprechpartner und nicht der Monteur) liegt das wohl ganz einfach daran das die Kosten für die Nachbesserung höher sind als der Einbehalt.

Wenn Du schreibst das die Anwaltskosten zu hoch sind vermute ich mal das Du ein Haus gebaut hast ohne Abschluß einer Rechtsschutzversicherung? Auf alle Fälle mußt Du jetzt Prioritäten setzen, das Geld was Du für einen Anwalt einbüßt dürfte aber besser angelegt sein als auf Dauer mit Mängeln zu leben - zumal selbst wenn Du eine andere andere Firma beauftragst übernimmt sie die Gewährleistung nur für das was sie ausführt, nicht für das was vorher war.

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Pflanzennamen sind verschiedener Herkunft, oft entspringen sie dem lateinischen oder griechischen. In den meisten Fällen sind dies Ableitungen aus besonderen Pflanzen- oder Blütenformen oder auch Verbindungen mit Personen oder Göttern.

Die Pflasnzenbezeichnung die daraus entsteht ist ein botanischer Name.

Hier einmal 2 Beispiele:

https://www.teichpflanzenshop.de/botanische-listen/asclepias/

https://www.teichpflanzenshop.de/wasserpflanzen/30-cm/typha-laxmannii.html

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Was hast Du denn für eine Verbindung, Kabel oder Funk? Normal DSL? Wir hier auf dem platten Land haben nur W-DSL (also über Funk) und somit das Problem, das bei wetterabhängigen Störungen (Regen, Nebel) die Antenne Fehler sammelt und irgendwann aufgibt. Antenne vom Netz, neu starten und weiter gehts.

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Das klingt irgendwie nach Erpressung. Der Fall ist überaus kompliziert, da müssen nicht nur im Zweifelsfall die Anwälte ran. Schlimmstenfalls bist Du Hausbesitzer ohne Haus.

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Ich möchte noch einmal etwas dazu schreiben, weil hier ja Meinungen auftreten die nicht nachvollziehbar sind. Ob eine Frau attraktiv ist oder nicht, ob sie nett zurechtgemacht zur Arbeit geht oder auch nicht - es gibt niemanden das Recht sie als billiges Fleisch zu sehen und ihre Gefühle mit Füßen zu treten. Ganz niedrig ist es, wenn sich ein Chef auf Grund seiner Machtposition diese Rechte herausnimmt, das ist unterste Schublade und gehört nicht nur gekündigt.

Nun kennen wir die Hintergründe nicht, aber an Hand der Schilderung darf man davon ausgehen das die Fragestellerin nicht mit offener Bluse und einem Gürtel als Rock zur Arbeit geht, es erweckt den Eindruck das das hier System hatte und jede Frau die ihm nicht gleich den Marsch geigt (und sich danach eine neue Arbeit suchen muß) zum Opfer wird.

Zu sagen, eine Frau muß sich hier wehren und das Gespräch suchen ist nicht bis zu Ende gedacht. Traurig, das das im 21.Jahrhundert in einem hoch entwickelten Industriestaat passiert.

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Das Löhne und Gehälter rückwirkend zum Vormonat gezahlt werden ist ja mittlerweile schon normal. Mit zwei Monaten und dann immer Abschläge deutet entweder auf ein hohes Liquiditätsproblem hin oder der Arbeitgeber besitzt eine große kriminelle Energie. Leider wird die ständige Angst den Arbeitsplatz zu verlieren skrupellos ausgenutzt, da werden Gelder zurückgehalten und angelegt (und leider auch oft verzockt) und zu Lasten der Beschäftigten zusätzliche Gewinne erzielt. Besorge Dir mal über eine Wirtschaftsauskunft die Liquiditätszahlen der Firma und hole Dir dann Rat beim Anwalt. Aber sei vorsichtig, man bekommt heraus wer nachgefragt hat - und das mögen die Scheffs verständlicherweise überhaupt nicht. Machst also über eine dritte Person.

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Als Empfänger hast Du mit Hermes nichts, aber auch gar nichts abzuklären. Dein Vertragspartner ist Otto. Du solltest davon ausgehen das die Zustellung um 14:30 Uhr ein Scanfehler vom Fahrer war der am Abend nachbearbeitet wurde. Das kommt immer wiederm mal vor, auch bei anderen Paketdiensten, Was dann aber wieder eigenartig ist, das das Paket weder am 5.11. noch am 6.11. zugestellt wurde. Aber wie gesagt, zu klären hat das Otto.

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Bei der Schilderung ist er noch gut bedient

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Das passiert genau dann wenn man nicht begriffen hat für wen und warum man lernt. Wenn Du aufs Gymnasium gehst solltest Du als Ziel einen gehobenen Bildungsweg gehen, da läuft halt nicht alles nach Plan. Aber das lernst Du noch.

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Jede Pflanze hat einen Wasser-, Nährstoff- und Lichtbedarf. Wenn das natürliche Licht nicht ausreicht hilft halt eine Kunstlichtlampe, wobei hier die Unterschiede riesengroß ist. Nicht jede Pflanze braucht gleichviel Licht.

Hilfreich ist schon ein Blick aufs Etikett, dort steht meist drauf wievel Lichtanspruch die Pflanze hat (Sonne, Halbschatten, Schatten).

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Wenn Du krank warst gibst Du den Krankenschein ganz normal in der Firma ab und die holt sich die anteiligen Prozente von der Krankenkasse wieder. Du erhälst Deinen Lohn ganz normal in der Firma. So ist das mit den Minijobs geregelt.

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Das ist genau so kurios wie absurd, was ist das denn für ein Bad? Zur Normalausrüstung gehört meiner Meinung nach mindestens eine Deckenlampe und ein Anschluss für eine Spiegelschrankbeleuchtung, dazu die entsprechende Anzahl Steckdosen. Da meine Meinung aber rechtlich unbedeutend ist denke ich mal das das eine Frage beim Mieterschutzbund notwendig ist, dort wird man Dir ganz konkret den notwendigen Mindeststandart benennen können.

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Jetzt ist die Saison ganz sicher beendet, aber in Online-Shops gibt es immer noch Pflanzen, beispielsweise hier: http://www.teichpflanzenshop.de/wasserpflanzen/unterwasserpflanzen/elodea-canadensis.html

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Hallo, das ist eine Frage des Einsatzes. Wenn der Filter im Winter durchläuft ist die Wassertemperatur in einem gefahrlosen Bereich. Wird er entleert solltest Du die UV-Lampe demontiieren und frostfrei einlagern.

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Urheberrechtsverletzung bei Fotos?

Hallo liebe Fachleute, Folgende Situation: Ich war etwa drei Jahre lang in einer Hundeschule tätig, dort habe ich mit meiner Frau einen kleinen Shop betrieben. In diesem Rahmen habe ich auch unzählige Fotos gemacht, die ich zum Teil der Hundeschule kostenfrei zur Verfügung gestellt habe. Ausserdem einige Zeichnungen, z.B. Einen Lageplan der Hundeschule. Nun hat sich das Verhältnis zwischen der Leitung und uns etwas "abgekühlt", wir sind quasi rausgeflogen. Zum einen können wir unseren Shop nicht mehr betreiben (anderes Thema), zum anderen nutzt die Hundeschule aber weiterhin die von mich gemacheten Bilder und Zeichnungen auf ihrer Homepage und für den Druck von Flyern usw., ohne allerdings mich als Urheber zu nennen. Vielleich nachvollziehbar möchte ich nun die weitere Nutzung der entsprechenden Bilder (ca. 100 Bilder) und Zeichnungen unterbinden. davon nicht betroffen sind jene, die gekauft wurden.

Die Fragen: Kann ich die Weitere Nutzung unterbinden?

Macht eine Unterlassungserklärung Sinn?

Macht es Sinn im Nachhinein ein angemessenes Entgeld zu verlangen um weiteren Streitigkeiten aus dem Wege zu gehen und wie hoch sollte dies sein?

Dabei muss man vielleicht noch sagen, das ich nebenberuflich als freier Fotograf tätig bin, bisher aber mit dem Urheberrecht noch nie kollidiert bin.

Vielen Dank im Vorraus für Eure Antworten.

Ach ja, bitte keine dummen Kommentare, bei Antworten bitte auch den Hintergrund Eures Wissens.

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Fakt ist, das die Rechte am Foto generell beim Fotografen liegen, egal ob ein Foto bezahlt wurde oder nicht. Hierzu gab es vor kurzem einen Rechtsstreit mit kostenpflichtiger Abmahnung. In diesem hatte ein Fotograf Für einen Hersteller Proguktfotos erstellt und diesem überlassen. Die Herstellerfirma hatte einem Online-Händler die Genehmigung zur Nutzung erteilt - im festen Glauben das ihr dies Fotos nun gehören. Das hatte der Fotograf abmahnen lassen und Recht bekommen. Den Link Suche ich heute Abend heraus und poste ihn. In Deinem Fall würde das bedeuten, das die Hundeschule überlassene Fotos für den Eigenbedarf nutzen darf und die anderen halt illegal verwendet werden. Bitte beachte, das das nur meine persönlichen Schlussfolgerungen aus diesem Rechtafall sind.

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zum 15. zum Monatsende ist ja irgendwie völlig absurd. Wenn Du vier Wochen Kündigungsfrist hast kündigst Du sofort und wartest auf die Bestätigung. Das ist so wohl der einfachste Weg.

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