Moin, ich bin auf einer Veranstaltung mit meiner (neuen) Hose an einem Stuhl hängen geblieben und habe diese dabei eingerissen. Den besagten Stuhl habe ich mir angeguckt und festgestellt, dass die Rückenlehne mit Hilfe von Gewindestangen an dem Stuhl befestigt ist. Diese Gewindestangen ragen hinten aus dem Rahmen her raus und haben am Ende einen, durch das Trennverfahren erstandenen, Span. Dieser ist sehr Scharfkantig. Entsetzt habe ich mir weitere Stühle angesehen und festgestellt, dass dies kein Einzelfall darstellt. Diesen Umstand habe ich einer verantwortlichen Person gemeldet, die behauptete, das dies Bekannt sei, aber da die Stühle schon seit einem längeren Zeitraum benutzt würden, und sich nie jemand beschwert habe, sei das nicht deren Problem. Dies möchte ich aber nicht so stehen lassen und möchte gerne wissen, welches Gesetz den Veranstalter verpflichtet, das Eigentum des Besuchers zu schützen und ob ich eine Chance habe, meine Hose ersetzt zu bekommen. Vielen Dank