Sicher geht das. Aber irgendwie klingt deine Frage etwas durcheinander.
Gehen wir mal davon aus, daß deine Freundin bei der Geburt des Kindes volljährig ist. In diesem Fall hat sie das, so sie nicht verheiratet ist und der Vater des Kindes keine Sorgeerklärung abgegeben hat, die alleinige elterliche Sorge. Das heißt, sie kann über alles bestimmen, was das Kind anbetrifft, so auch über die Übertragung der elterlichen und den Aufenthalt des Kindes. Schon dieses allein würde es ihr möglich machen, das Kind jemand anderes zu übergeben und mit den nötigen Vollmachten auszustatten. Diese Regelungen kann sie jederzeit widerrufen und das Kind wieder zu sich nehmen. In der Praxis gestaltet sich das oftmals schwierig, gerade wenn das Kind krank wird. Viele n Ärzten und Krankenhäusern rechen diese Vollmachten nicht aus, sie sind ihnen zu unsicher, falls sie Mutter hinterher bspw. doch etwas gegen eine OP hat. Sie wollen sich eben vor Klagen ansichern. Insofern ist bei einer Inpflgenahme immer der offizielle Weg über das Jugendamt zu empfehlen.
Sicherer für alle Beteiligten ist es aber, das Ganze mit Hilfe des Jugendamtes zu gestalten. Das bedeutet, ihr geht gemeinsam zur zuständigen Stelle im Jugendamt und die Mutter des Kindes gibt dort an, daß sie das Kind bei Familie XY in Pflege geben möchte und die Pflegeeltern für diese Zeit Vormund des Kindes werden. Das hat den Vorteil, daß rechtlich alles besser abgesichert ist und alle Seiten auch Unterstützung bekommen. Die Mutter in der Form, daß sie irgendwann selbst das Kind aufziehen kann (bpsw. nach abgeschlossener Ausbildung); die Pflegeeltern in der Form, daß auch der Unterhalt des Kindes geregelt ist (diesen hat bei Pflege des Kindes außerhalb der Familie auch die Mutter/ die Eltern zu tragen, so sie dies nicht kann, wird dies vom Amt mittels Pflegegeld übernommen).
Für den Fall, daß die Mutter des Kindes nicht volljährig ist, haben erst einmal die Eltern der Mutter ein Mitspracherecht, denn sie entscheiden ja für nicht volljähriges Kind. Was sie allerdings nicht dürfen, ist beispielsweise eine Freigabe zur Adoption ohne die Zustimmung der Mutter. Die Mutter erhält nämlich auch bei Nichtvolljährigkeit ein Nebensorgerecht, das heißt sie ist bei allen Entscheidungen zu fragen und es kann nichts über ihren Kopf entschieden werden. Können sich Eltern der Mutter und Mutter nicht einigen, kann sich die Mutter an das Jugendamt wenden, welches dann verpflichtet ist, im Interesse der Mutter zu handeln.
Ist ein Vater und eine Sorgerechtserklärung von diesem vorhanden, hat der natürlich auch was zu sagen. Bei Streitigkeiten ist auch hier wieder das Jugendamt gefragt. Du siehst also, am Jugendamt geht es eigentlich nicht vorbei. Ich weiß, daß es hierzulande viele Geschichten über "böse Jugendämter" gibt. Allerdings ist es wichtig zu wissen, daß diese meistens von denen entstehen, bei denen es nötig war, daß das Jugendamt eingrieft. Weil sie sich dann bevormundet und gegängelt fühlen, entstehen böse Geschichten.
Du schreibst, daß das Kind dann bei Volljährigkeit entscheiden soll, wo es hin will. Da es dann volljährig, kann es eh entscheiden was es macht und das wohin spielt dann keine Rolle mehr. Im Pflegeprozeß kommt es in regelmäßigen Abständen (bei Dauerpflege in der Regel einmal im Jahr) zu einer Verständigung, wie es weitergeht. Und das Kind wird schon sehr zeitig immer mit einbezogen und gefragt, was es will.
Ich war selber jahrelang Pflegemutter, allerdings für Kinder, die aus ihren Familien herausgenommen werden mußten. Darüberhinaus bis ich Sozialarbeiterin/ -pädagogin und gebe an der Hochschule Seminare zu Hilfen zur Erziehung udn Pflegefamilien.