wichtige Frage an Juristen (2)

Hallo,

ich hatte gestern schon mal geschrieben, aber nun etwas entdeckt, was die ganze Sache irgendwie noch mal verändert. Und zwar schrieb ich:

"...Ich versuche mich gerade in der Selbständigkeit als Makler (ich weiß, unbeliebte Branche). Leider habe ich einen Fehler in einer Provisionsangabe gemacht. Nun habe ich eine Abmahnung erhalten, für die ich 150 € zahlen sollte.

Dieses "Lehrgeld" würde ich ja noch zahlen, weil es meine eigene Dummheit war, diesen Fehler einzubauen. Was ich allerdings sehr suspekt finde ist die Formulierung in der Unterlassungserklärung: "Ich verpflichte mich ferner, für jeden Fall einer Zuwiderhandlung an die ... eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 € zu zahlen. Ferner zahle ich die abmahnbezogene Kosten in Höhe von 150 €."

Verstehe ich das richtig, dass ich damit unterschreiben soll, dass ich in Zukunft 3.000 € zahlen, falls ich noch mal irgendeinen Fehler mache?

Was soll ich tun? Bin dankbar für jede Meinung!"

Es hieß von einigen, dass ich die Strafgebühr zu zahlen hätte. Allerdings hab ich jetzt noch mal im "Wohnungsvermittlungsgesetz" nachgelesen und da steht in § 3 WoVermittG:

"Der Wohnungsvermittler darf von Wohnungssuchenden... kein Entgelt annehmen... das zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer übersteigt."

Genauso hatte ich es ja auch geschrieben: ZUZÜGLICH. Hier widerspricht sich doch das WoVermittG und die Preisangabenverordnung irgendwie...

Was sagen die Juristen?

...zum Beitrag

Ergänzung: Ich wurde abgemahnt, weil ich geschrieben habe "Provision: 2 Kaltmonatsmieten zzgl. 19% MwSt.". Es müsste angeblich heißen "2,38 Monatsmieten (inkl. 19 % MwSt.).

...zur Antwort

Danke für die beiden Antworten, wenn natürlich auch wenig erfreulich für mich. Ich bin immer noch ziemlich fassungslos, da es hier wirklich sehr oft sehr kalt war. Deshalb kann ich es mir nur durch das fehlerhafte Heizverhalten (hervorgerufen durch die nicht richtig funktionierende Heizung) erklären... aber scheinbar kann dem ja nicht so sein.

...zur Antwort

Hallo,

also mein Tipp lautet: Lerne mit Bildern!!!

Wir denken in Bildern, nicht in Buchstaben. Zum Auswendiglernen ist es bei mir deshalb immer extrem hilfreich sich zu den einzelnen Aspekten des Textes Bilder auszudenken und die auch neben den Text zu malen. Dann lernst Du die Bilder zu den entsprechenden Textpassagen.

So habe ich übers Wochenende schon 4-5 Seiten auswendiggelernt und bin dann mit einer 1 aus der mündlichen Prüfung gegangen :-)

 

...zur Antwort