Da bei dir der Verdacht einer Betäubungsmittel Straftatbestand hatte die Polizei eine Mitteilung an die Führerschein Verkehr Stelle gemacht das könnte dir eventuell Probleme oder zumindest Verzögerung bereiten dann wird allerhöchster Wahrscheinlichkeit nach die Führerscheinstelle eine Anfrage an die Staatsanwaltschaft tätigen mit der bitte um Mitteilung ob das Verfahren wirklich gegen dich eingestellt worden ist und danach entscheiden Sie nach Sachlage weiter ob du dann Führerschein machen kannst oder nicht mag dahingestellt sein denn die meisten Einstellungen bei Betäubungsmittel Straftaten erfolgt nach Paragraph 31a Betäubungsmittelgesetz wegen klein Bedarf an Mariana der verfassungsrechtliche zuspruch an Marihuana an dich besagt aber trotzdem du Marianne hattest eventuell und das dann Dir trotzdem die Führerscheinstelle den Führerschein verwehrt musst Du abwarten

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Im sogenannten Bundeszentralregister (umgangssprachlich Führungszeugnis) stehen nur rechtskräftige Gerichtsurteile, reine Ermittlungsverfahren (die am Ende eingestellt werden) stehen nurim Zentralen Staatsanwaltschaft-Verzeichnis. In das Verzeichnis können nur Staatsanwaltschaft einsehen, in dem Verzeichnis stehen nur laufende Verfahren die noch laufen und man den Ausgang dessen nicht weiß. Man kann nicht abschätzen ob es in einem Register auftauchen würde, doch zum jetzigen Standpunkt des laufenden Verfahrens steht nichts im Führungszeugnis.

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