Hallo,
nach ewiger Suche konnte ich im Netz konnte ich keine Antwort finden. Also versuche ich es mal hier mit folgender Frage.
Herr. A und Frau B haben ein gemeinsames Kind C.
Fr. B hat ein Kind D aus erster Ehe, das aber zum Zeitpunkt der Eheschließung schon erwachsen war und nicht adoptiert wurde.
In Zeiten der DDR wurde ein Testament (notariell) verfasst, in dem sich beide Ehepartner als gegenseitige Erben einsetzen und das gemeinsame Kind ( und dessen Erben) als Alleinerbe des letzten Überlebenden eingesetzt wird. Bei dem Erbe handelt es hauptsächlich um ein Haus, das von Hr, A mit in die Ehe gebracht wurde, (was wohl rechtlich nicht erheblich ist, aber moralisch).
Hr. A ist nun verstorben und Frau B möchte dem gemeinsamen Kind C das Haus überschreiben und Kind D soweit wie möglich ausschließen.
Da es ja den Pflichtteil gibt, stell sich nun die Frage wie man eine Überschreibung des Hauses am besten bewerkstelligt und wie viel in % Kind D vom Zeitwert bekommen muss. Kind D besteht auf seinen Pflichteil, was im schlimmsten Falle einen Verkauf zur Folge hätte.
Frage 1: wie hoch ist der Pflichtteil von Kind D, trotz Testament?
Frage 2: muss Kind D der Überschreibung zustimmen? Oder kann man das Haus taxen lassen und Kind D den Pflichtteil einfach auszahlen?
Frage 3: ändert sich etwas an dem Pflichtteil wenn Fr. B verstirbt?