https://youtu.be/XqZsoesa55w
Die Antwort auf deine Frage hängt von der Situation ab, in der sich der Polizist oder die Polizistin befindet. Laut dem Waffengebrauchsgesetz von 1969⁴ dürfen Exekutivorgane wie Polizistinnen und Polizisten in Österreich nur unter bestimmten Voraussetzungen von ihrer Dienstwaffe Gebrauch machen. Dazu zählen unter anderem:
- im Fall gerechter Notwehr zur Verteidigung eines Menschen
- zur Überwindung eines auf die Vereitlung einer rechtmäßigen Amtshandlung gerichteten Widerstandes
- zur Erzwingung einer rechtmäßigen Festnahme
- zur Verhinderung des Entkommens einer rechtmäßig festgehaltenen Person
Der Waffengebrauch ist nur zulässig, wenn ungefährliche oder weniger gefährliche Maßnahmen, wie die Anwendung von Körperkraft oder gelindere Mittel, ungeeignet scheinen oder sich als wirkungslos erwiesen haben. Wenn verschiedene Waffen zur Verfügung stehen, muss das Exekutivorgan die am wenigsten gefährliche, nach der jeweiligen Lage noch geeignete Waffe wählen.
Der lebensgefährdende Gebrauch einer Dienstwaffe gegen einen Menschen ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, wie zum Beispiel im Fall gerechter Notwehr oder wenn die betreffende Person als allgemein gefährlich gilt oder schwerer Straftaten verdächtigt wird. Der lebensgefährdende Einsatz einer Dienstwaffe muss ausdrücklich, zeitlich unmittelbar vorangehend und deutlich wahrnehmbar angedroht werden, als Androhung gilt auch die Abgabe eines Warnschusses.
Das bedeutet, dass ein Polizist oder eine Polizistin nicht gleich seine oder ihre Waffe ziehen würde, wenn du ihn oder sie ins Gesicht schlägst. Das wäre unverhältnismäßig und rechtswidrig. Der Polizist oder die Polizistin würde wahrscheinlich versuchen, dich mit Körperkraft zu überwältigen oder dich mit einem Einsatzstock oder Pfefferspray zu stoppen. Er oder sie würde dir auch befehlen, aufzuhören und dich festnehmen. Wenn du jedoch weiterhin gewalttätig bist oder eine Waffe hast, könnte der Polizist oder die Polizistin seine oder ihre Schusswaffe einsetzen, um sich selbst oder andere zu schützen.
Ich hoffe, das beantwortet deine Frage.
Eine Möglichkeit, die neueste Zahl in einer Reihe zu finden, ist die LOOKUP-Funktion zu verwenden. Diese Funktion sucht nach einem Wert in einem Bereich und gibt einen entsprechenden Wert aus einem anderen Bereich zurück. Du kannst die LOOKUP-Funktion so verwenden, dass sie immer den letzten nicht-leeren Wert in einer Reihe zurückgibt¹.
In deinem Fall könntest du folgende Formel in Zelle D3 eingeben:
=LOOKUP(2,1/(E3:O3<>""),E3:O3)*D3
Diese Formel sucht nach der Zahl 2 in dem Bereich E3:O3, indem sie die Zellen mit "" (leer) durch 1 teilt und die Zellen mit Zahlen durch 0 teilt. Da 2 größer als 1 ist, wird immer der letzte Wert in dem Bereich zurückgegeben. Dann wird dieser Wert mit dem Wert in D3 multipliziert.
Hallo, ich gratuliere dir zu deinem Rauchstopp. Es ist normal, dass du nach dem Aufhören noch einige Zeit mit Entzugserscheinungen zu kämpfen hast, wie zum Beispiel Herzrasen, Unruhe, Reizbarkeit oder Schlafstörungen. Diese Symptome sind aber meist vorübergehend und klingen nach einigen Tagen oder Wochen ab.
Der Körper kann sich von den Schäden des Rauchens erholen, wenn du dauerhaft auf Nikotin verzichten. Schon nach wenigen Stunden verbessert sich die Sauerstoffversorgung des Blutes und die Lungenfunktion. Nach einigen Wochen bis Monaten sinkt das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Lungenentzündungen. Nach mehreren Jahren verringert sich auch das Risiko für verschiedene Krebsarten.
Ich wünsche dir viel Erfolg und Gesundheit auf deinem Weg zum Nichtraucher :)
Hallo!
Die von dir beschriebene Zahlenfolge ist als “Look-and-say-Sequenz” bekannt. Sie wurde von John Horton Conway erfunden
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. ;)