Hallo, ich habe momentan ein Problem mit meinem Arbeitgeber, das nach dem neuen Gesetz (Eintritt Dezember 2025) meine Weiterbildung zum Altenpflegehelfer mit LG1 und 2 nicht anerkannt wird vom Land. Dort wird uns mitgeteilt das die Stunden nicht ausreichen würden die Ich geleistet habe (200 UE Theorie/480 Stunden praktische Ausbildung im Betrieb). Der Träger der Weiterbildung war nach AZAV zertifiziert und es wurde auch eine Prüfung abgelegt. Nun kann es aber sein das es nicht anerkannt wird, ist das wahr? Bedeutet dass man nun noch einmal komplett neu geschult werden muss? Selbst mein Chef ist sich nicht klar über diesen Firlefanz, weil es kleinkariert ist und undurchsichtig. Hoffe auf hilfreiche Antworten, finde nicht konkretes im Netz.