Hallo Ichkoche nicht!
Da du bereits 17 Jahre alt bist, darfst du auch schon nachts arbeiten. Unter 16 ist das gesetzlich nicht erlaubt, in der Gastronomie werden allerdings Außnahmen gemacht z.B. auch bei Bäckerlehrlingen
Wenn dich die Arbeitszeit bis in die Nacht stört gibt es nur die Möglichkeit, mit deinem Vorgesetzten darüber zu sprechen. Frag ihn ob er dich evtl. in die Morgenschicht versetzen kann.
Dürfen? Ja, solange dein Arbeitgeber keine Gesetze bricht, was in deinen Fall so ist, kann er dir die Arbeitszeiten einteilen wie er will, und wenn es mal länger wird, (8 Stunden überschreitet) muss dir Überstundenlohn ausgezahlt werden.
Hoffe könnte dir etwas weiterhelfen! : )
Liebe Grüße PLAYBOY XZX