Erbe gilt beim Jobcenter als Einkommen und muss verbraucht werden.

Spreche aus eigener Erfahrung; bezog ALG II und habe geerbt, bin aus dem Bezug gefallen, musste mich selbst Kranken- und Rentenversichern. Es steht jedem Bezieher von ALG II ein Schonvermögen zu, was sich anhand der Lebensjahre des Leistungsberechtigen berechnet. Dieses Schonvermögen kann vom Amt nicht angegriffen werden.

Inwiefern dies alles auf deinen Sohn Anwendung findet, kann ich nicht beantworten. Lebt dein Sohn mit dir in einer Bedarfsgemeinschaft? Wie alt ist er?

Ich kenne einen Fall bei dem der Sohn seiner Mutter Unterhalt zahlen sollte, weil sie ALG II bezog und er als Selbständiger über genug Einkommen verfügte.

Edit: der ursprüngliche Beitrag ist ja schon 6 Jahre alt, aber vielleicht hilft die Info anderen.

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