Hallo, ich habe eine Frage zu meinem SGBII-Bescheid. Ich habe bis zum 6.10.. eine Beschäftigung ausgeübt und danach meinen Antrag gestellt, der dieser Tage rückwirkend zum 7.10.. beschieden wurde - d.h., sowohl Regelleistung, KdU und Krankenkasse werden erst ab diesem Tag gezahlt.
Nun klingt es zwar zunächst schlüssig, dass ich erst ab 7. 10. anspruchsberechtigt bin und nicht etwa für den ganzen Monat, auf der anderen Seite wiederum wird ja mein für die ersten Tage des Monats erhaltener Lohn ja auch (unter Berücksichtigung des Freibetrags) gegengerechnet. In meinem konkreten Fall aufgrund weniger Tage ist dies zwar nicht sooo relevant, aber wenn ich mir überlege, dass ich vielleicht bis zum 15.10 beschäftigt gewesen wäre, würde dies ja bedeuten, dass ich einerseits nur den hälftigen Hartz-Anspruch hätte (also 212 Euro plus hälftige Miete), mir gleichzeitig aber von meinem halben Monatslohn kaum was übrig bliebe, weil dieser gegengerechnet würde...
Mag sein, dass ich da einen Denkfehler habe, aber ich bin vor allem deshalb stutzig, weil ich in anderer Situation vor einiger Zeit ab 20.12. beschäftigt war, aber trotzdem die komplette Hartz-Leistung des Monats behalten durfte, obwohl ich ja auch hier noch anteiligen Lohn für Dezember bekommen habe. Ich hätte durchaus nachvollziehen können, wenn die Leistungen nur bis zum 19.12 gezahlt worden wären - wobei ich auch dann wiederum nicht verstanden hätte, wenn von der gekürzten Leistung auch zusätzlich der erhaltene Lohn noch gegengerechnet worden wäre.
Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken - es geht nicht darum, doppelte Einnahmen in einem Monat zu erzielen, aber ich habe den Eindruck, dass gewissermaßen eine doppelte Berechnung durch die Zahlung von anteiligem Hartz und zusätzlich die Gegenrechnung des Lohns erfolgt...