Antwort
Die Sachlage ist etwas anders. Ich habe Im Juli 2020 Unterhaltsvorschuss beantragt. Bei Antragstellung habe ich direkt darauf hingewiesen, das bei meinem Sohn im August die Vergütung erhöht würde. Das Amt hat gezahlt, aber erst zum 18. Geburtstag meines Sohnes (Juni 2021) auf die Erhöhung reagiert und fordert nun Geld zurück. Ich kann nicht zurück zahlen, da mein Einkommen zu niedrig ist. Nun wird mein Sohn angeschrieben.
Meine Frage ist, ob sie das Geld von ihm fordern dürfen?