Mein Mann zahlt für seinen 9-jährigen Sohn aus der vorherigen Ehe den Kindesunterhalt lt. DDT.
Er zahlt den Unterhalt nur (!) für seinen Sohn - nicht für seine Ex-Ehefrau.
Wir haben nun vor drei Monaten ein gemeinsames Kind bekommen und ich befinde mich für ein Jahr in der Elternzeit, bevor ich meine Vollzeitstelle wieder aufnehmen muss.
Die Ex-Ehefrau hat ebenfalls wieder geheiratet und ein weiteres Kind mit ihrem neuen Ehemann bekommen.
Nun meine Fragen:
-Ändert sich durch die Geburt unseres gemeinsamen Kindes etwas an der Unterhaltsverpflichtung meines Mannes gegenüber des ersten Kindes (zu unseren Gunsten)?
-Macht ein Antrag auf Neuberechnung des Kindesunterhalts Sinn?
-Wird unser gemeinsames Kind auch ihm gegenüber als unterhaltsberechtigt angesehen, obwohl wir verheiratet sind?
-Wird mein monatliches Eltergeld bzw. mein Gehalt für die Neuberechnung des Kindesunterhaltes für das erste Kind meines Mannes berücksichtigt?
-Erfolgt eine Berücksichtigung der neuen Eheschließung der Ex-Ehefrau und das Einkommen des neuen Ehemannes, der das erste Kind nun mit finanziert?
-Wäre die Unterhaltsverpflichtung meines Mannes für uns günstiger, wenn wir vor der Geburt unseres Kindes nicht geheiratet hätten?