oh ja sehr gerne. ich wollte erstmal abwarten, ob die userin ruhe gibt, aber ganz im gegenteil. ihr bekommt von mir nachher eine mail, in der ich euch das problem genau schildere.

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großeltern haben nur ein umgangsrecht, wenn eine enge bindung zwischen ihnen und dem enkel besteht. sonst sieht es eher schlecht auch einen umgang durchzusetzen.

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ich habe eine idee. versuche ihn doch jedesmal etwas weniger zugeben, damit er sich das trinken langsam abgewöhnen kann. oder schreit er wenn er nicht genug bekommt?

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aber da noch nicht die vaterschaft anerkannt bzw. geklärt wurde, ist er ja offitziell nicht der vater des kindes. demnach hat er auch keine rechte!!! ich glaube nicht, dass ich dadurch probleme bekomme. ich hab mich ja extra informiert, beim jugendamt und beim familiengericht

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@Yleonie1

danke für den tip. das mit der Prüfung der Väterlichen umgangstauglichkeit und Umgangsführung kannte ich zuvor noch nicht. also die vaterschaft wird jetzt erstmal über eine beistandsschaft festgestellt. dann gibt es eine einstweilige verfügung, d.h. mein ex darf für 6 monate nicht in unsere nähe. also kann ich ihm den umgang im moment durchaus verweigern. wenn die zeit abgelaufen ist, kann er das umgangsrecht einklagen. wenn es soweit kommt, möchte ich natürlich wissen wie die chancen stehen, dass er weiterhin kein umgang bekommt. die polizei, das jugendamt und das familiengericht meinten, er müsse erstmal nachweisen, dass er sich geändert hat. aber bis dahin weiß meine kleine bestimmt nicht wer ihr vater ist.

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@jumba

natürlich wurde das kind nicht vernachlässigt, weil ich als mutter darauf geachtet habe. ich will nicht wissen was passiert, wenn der vater für einige tage allein auf das kind aufpassen würde. ich kann nämlich nicht garantieren, dass es dem kind in seiner obhut gut geht. denn der vater ist schon so weit, dass er selber verwahrlost. und das soll ich unserm kind zumuten? mal abgesehen von den blauen flecken in der vergangenheit. was muß denn noch passieren? nur weil es der vater ist darf er alles machen. wo soll denn das hinführen??

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ich will den umgang nur auf gerichtlichem wege ausschließen lassen. deshalb meine frage, was ich dafür brauche und wie das vonstatten gehn soll. ich selber bin nur die zeugin für einige geschehnisse was das kind angeht. ist ja wohl klar, dass ich einem alkoholiker das kind nicht in die hand gebe. als wir noch zusammen waren, kam es in meiner abwesenheit dazu, dass das kind mehrfach blaue flecken hatte. die zeitabstände waren sehr auffällig. meine hebamme konnte das dem jugendamt bestätigen. er hat sehr oft heimlich getrunken und auf das kind aufgepasst. kaum war ich weg, war das kind verletzt. danach hab ich ihm nicht mehr mit unserm kind allein gelassen. aber da wußte ich noch gar nicht, dass er rückfällig geworden ist, das kam erst später raus. also dient dieser umgang dem kindeswohl? diese ansicht kann ich nicht teilen. und es besteht auch keine gefaht fürs kind???? begleiteter umgang ist leider nur befristet. selbst wenn mein ex eine therapie macht, wer kann mir denn garantieren, dass das nicht wieder passiert. muß unser kind das alles mit ansehn. zumal der vater schon seit seinem 12. lebensjahr trinkt. wie soll ein mensch der in assozialen verhältnissen aufgewachsen ist und alkohol zur tagesordnung gehört hat und es wieder tut eine positiven einfluss auf die entwicklung eines kindes haben? kann mir das jemand mal erklären???

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mir wurde aber von vielen seiten erzählt, dass es bei einem säugling vorzugsweise übers blut gemacht wird. seid ihr denn alle sicher, dass es über den speichel geschehen soll. ich will keine mutmaßungen hören.....:-)

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Hallo Huckla,

wie kann ich denn kontakt zu dir aufnehmen. deine e-mail-add ist ja nicht mehr aktuell.

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huckla wie kann ich kontakt zu dir aufnehmen?

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