Also sagen wir mal wir haben folgenden Geschäftsfall:

Der Arbeitgeber kauft für seine Frau ein Geschenk aus seinem Geschenkeladen für 500,00 EUR.

Der Buchungssatz würde lauten:

Entnahme von Waren 500,00 an Privatentnahme 405,00 + UST 95,00

So das Buchen ist nicht schwierig. Nur, muss ich doch jetzt in den T-Konten bei Privatentnahme was Buchen, bei UST und auch bei dem Konto "Entnahme von Waren (8710)". Wenn ich das dann bei "Entnahme von Waren" eingetragen habe und wir jetzt am Jahresende sind dann muss ich das Konto ja irgendwie abschließen können. Die privaten Konten werden ja über das EIGENKAPITAL abgeschlossen, das ist mir bewusst. Aber gegen was Buche ich jetzt auf der Haben Seite des Kontos "Entnahme von Waren"?

Sollseite: Privatennahme/UST 500,00 Habenseite: ?????????? 500,00

wohin fließen diese 500 EUR?

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Hab noch nie was von einem Repeater gehört :-) Wird mal bei amazon gucken was der spaß so kostet. Muss man den nur einschalten und der verstärkt dann das Signal oder muss man dem dann auch irgendwie eine IP-Adresse vergeben oder sowas?

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Titel 1 - Verpflichtung zur Leistung (§§ 241 - 292)

§ 286 Verzug des Schuldners (1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.

(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn

  1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
  2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
  3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
  4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist. (3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

(4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.

Wo genau steht, dass ich sie zahlen muss?

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Ich glaub du wirst direkt einen Brief vom Inkasso bekommen. Das habe ich auch schonmal bekommen. Hatte etwas bestellt, völlig versäumt es zu zahlen, war dann im Urlaub und als ich zurück kam, war ein Brief vom Inkasso da. Also zahl lieber jetzt, bevor du einen Inkasso Brief hast :-)

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