Hallo, ich benötige mal Hilfe zu folgendem Fall: mein Lebensgefährte ist Brite (60). Er lebt seit ca. 27 Jahren in Deutschland und arbeitete auch hier. Er ist seit 4 Jahren bei einer britisch/amerikanischen privaten Krankenversicherung, einer sog. Expat-Versicherung (Auswanderer-Vers.) Vor 1,5 Jahren bekam er eine schreckliche Diagnose - Leberkrebs! Um die Geschichte kurz zu machen: er wurde letztes Jahr transplantiert. Leider ist sein Fall ziemlich kompliziert, so daß er öfters stationär in der Klinik sein muß.
Jetzt besteht diese Versicherung darauf, seinen Fall neu zu überprüfen. Sie nehmen sich das Recht heraus, ihn abzulehnen. (womit wir auch rechnen) Nun meine Fragen:
a) kann nach EU-REcht eine Versicherung im Krankheitsfall einen Patienten ablehnen?
b) muß eine deutsche ges. Krankenkasse jeden aufnehme (evt. benötigt er hier die deutsche Staatsbürgerschaft)
Mir wurde gesagt, daß eine ges. Krankenkasse ihn nur aufnehmen muß, wenn wir verheiratet wäre und ihn dann mit mir versichern lassen würden.
Vielleicht kann mir jemanden einen Tipp geben.
1000 Dank und liebe Grüße
Gina