Zu meinem Problem :
Mein Partner und ich erwarten unser erstes gemeinsames Kind.Aufgrund dessen beantragten wir einen Umzug in eine größere Wohnung.
...bewohne mit meinen beiden Söhnen ( 8 & 5 ) und meinem Freund eine 3-Zimmer Wohnung mit 70 qm...die Jungs haben ein jeweils ein eigenes Zimmer da der große Schulkind ist und der kleine kommt dieses Jahr auch zur Schule.Mein Freund und ich schlafen im Wohnzimmer.
Jetzt zu meinem Problem :
Heut erhielt ich folgende Antwort zum Umzug :
" Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass Sie einer 3-Zimmer Wohnung mit 70 qm bewohnen.
Die Ausführungsvoschriften der kommune besagen, das eine 3-Raum-Wohnung für 4 Personen angemessen ist. Da Ihre beiden Söhne gleichgeschlechtlich sind und ein großer Altersunterschied nicht vorhanden ist, können sie in einem Zimmer wohnen. So verbleiben für das im September geborene Kind und Sie noch 2 Räume.
Einem Umzug kann gem. ... nicht zugestimmt werden. "
Ist dies denn rechtens ? Auch wenn ab September beide Schulkinder sind und der Altersunterschied nicht all zu groß ist...es steht doch trotzdem jedem sein eignes Zimmer zu oder ???
Vielen Dank für eure Hilfe !!!