Hallo, man kann Waren zurückgeben, wenn man beweisen kann, dass man die dort gekauft hat. Wenn du z.B. über Karte bezahlt hast, reicht der Kontoauszug. Streng genomm könnte sogar jemand als Zeuge aussagen, dass du den Laptop dort gekauft hat.

Die Frage ist nur, wie weit willst du gehen? Mit Kontoauszug wäre es noch ein kurzes Unterfangen, aber mit Zeugenaussage kann es, wenn du es willst und Media Markt sagt, dass sie es dort nicht gekauft haben bis vor Gericht gehen. Der Weg über Gericht könnte nur Monate, wenn nicht sogar länger dauern.

Quelle: http://www.stern.de/wirtschaft/news/kundenrechte-bei-rueckgabe-und-umtausch-reklamation-auch-ohne-kassenbon-1685945.html

Ich hoffe das ich helfen konnte, weiterhin viel Glück!

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