noch zu ergänzen steht im arbeitsvertrag das arbeitsverhältnis beginnt am 13.05.2013 und endet am 13.11.2013,ohne das es einer ausdrücklichen kündigung bedarf.die möglichkeit einer ordentlichen kündigung wird durch die befristung nicht ausgeschlossen. was heißt das kann er was machen wenn nur dieses leichtes vorfall also ist ja nix großes passiert normales gespräch kündigen?

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