Antwort
danke, aber meine Frage ging eher in eine andere Richtung. Dass ich im Nachhinein nicht mehr befreit werden kann von den Kosten ist mir bekannt. Meine Frage war eher ob und wie ich jetzt noch kostenspielige Vollstreckungsmaßnahmen verhindern kann. (Was kostet überhaupt so ein Vollstreckungsbescheid? Bis jetzt hab ich ja nur die Mahnung mit Androhung zur Vollstreckung erhalten.) Mit unklarer Rechtslage meinte ich nur, dass es ja schon jede Menge Klagen gegen den Beitragsservice gab und jetzt auch dieses Gutachten vom Bundesfinanzministerium. Ich habe gelesen, dass es sinnvoll ist unter Vorbehalt zu zahlen, da der Beitragsservice eventuell doch demnächst als rechtswiedrig angesehen wird und man dann seine Beiträge zurückfordern sollte.