Ich möchte ohne Abitur Fahrzeugtechnik studieren gehen und davor mit mittlerem Schulabschluss eine KFZ-Mechatroniker Aubildung machen. Allerdings müsste ich nach der Ausbildung 3 Jahre Praxiserfahrung sammeln, bevor ich die eigeschränkte FHR bekomme. Deshalb ist meine Frage, ob ich die 3 Jahre Praxiserfahrung überspringen kann, wenn ich direkt nach der Gesellenprüfung meinen Meister mache.