Du bekommst gar nichts raus. Entweder hast du Vertrauen zu ihr, oder nicht.

was würden dann Leute tun, die einen Partner haben, der z.B. beruflich die meiste Zeit irgendwo - womöglich im Ausland - ist?

Und wenn dich eine "Freundin" oder Partnerin betrügen will, kann sie das auch machen, wenn sie deine Nachbarin ist. Das hat mit der Entfernung gar nix zu tun.

Wenn du ihr nicht vertraust, sag ihr es, bevor du dich quälst. Frag sie aber nicht, ob sie dich betrügt. Darauf antwortet niemand mit "ja".

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Akzeptiere es einfach. Was die beiden miteinander machen oder nicht, geht nur die beiden etwas an.

Dass ein "bester" Freund die Freundin ausspannt, kommt oft vor. Betrachte ihn weiterhin als "besten" Freund, allerdings aus der Vergangenheit.

Du solltest sowohl mit ihr als auch mit ihm vorläufig abschliessen, aber deshalb nicht die Vergangenheit schlecht machen. Oft kommt allerdings auch vor, dass die Liebe ohnehin nicht ewig hält, und dann redet man sich das halt mit seinem Ex-Kumpel aus.

Fair ist das Verhalten jedenfalls nicht.

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Pfui Teufel - Energy drinks. Zucker, Koffein, Taurin... viel Spass dann mit der "Pumpe" in ein paar Jahren.

Pfefferminztee wäre eine Alternative.

Im übrigen gibt es unzählige Personen, die im Schichtdienst tätig sind, also auch in unregelmäßigen Abständen Nachtdienst verrichten, also sozusagen "durchmachen" müssen. Die pumpen sich ja auch nicht regelmäßig mit irgendwas voll.

Dass Kaffee die "Virgilanz" (den Wachsamkeitsgrad) erhöht, stimmt auch nur bedingt. Ausserdem: zuviel Kaffe bewirkt dann folgendes: dann wenn du schlafen könntest und du müde bist, liegst mit offenen Augen im Bett.

Müdigkeit kann man übertauchen. Schlafentzug wird sogar als Therapieform gegen Depressionen eingesetzt. Wenn man mal eine Nacht nicht schläft, ist dass kein Grund zur Panik... Lg

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G. Baltl: "Eoropäische Rechtsgeschichte" Verlag weiss ich jetzt nicht.

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Bei der Abwägung der "Interessen des Kindeswohls" steht auch der "bloße Verdacht, dass berechtigte Gründe" vorliegen im Vordergrund. Und das ist auch gut so, dass das Jugendamt nicht erst dann einschreitet, wenn schon was passiert ist.

ein bloßer Verdacht ist z.B. schon gegeben, wenn voraussichtlich mit "keiner Dauerhaften Aufnahme einer Erwerbstätigkeit" vorliegt und "soziale Verhältnisse dem Kindeswohl widerssprechen."

Denk mal darüber nach, was du verbockt hast. Ohne Grund machen die das nicht.

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Steig auf jedenfall nur einmal pro Woche auf die Waage. Und das in der Früh, nach völliger Blasenentleerung. Wasser wiegt ja auch etwas. Aber sonst ist das ein vernünftiger Ansatz. Alles Gute!

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Mach's einfach auf deiner eigenen Pinnwand.

Ich z.B. schau mir Seiten, die so "professionell" klingen, nicht an.

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Was willst du von einer Singlebörse?

  1. kostet das Geld
  2. bist du vermutlich nicht in einem Alter, wo man auf keinem anderen Weg eine Freundin findet... Geh raus ins Leben. Bei mir hat es bis 25 gedauert, bis ich eine Freundin hatte (nicht bloß Affären). Die ist heute meine Frau. Jetzt bin ich Vater von einem 15- und einem 13-jährigen Sohn und (mit ebendieser Frau, die die Mutter meiner Kinder ist) nun 17 Jahre verheiratet.

Klingt uncool, aber bis 25 hab ich auch gedacht, für mich fällt nie etwas "Richtiges" ab...

Wenn du tatsächlich mit einer Singlebörse liebäugelst kann ich dir sagen: Die Frauen, die du dort siehst sind fakes, die von irgendeiner gewerbsmäßigen Partnerseite betrieben wird, um an deine Daten zu kommen.

Lies dir auf jedenfall die AGB's genau durch, bevor du etwas anhakst. Verträge sind verbindlich - "pacta sunt servanda". Und da du ja logischerweise deine richtigen Daten angeben musst, wenn du einen Kontakt hersstellen willst, haben sie dich in der Hand. Oder willst du eine Beziehung mit einer Lüge beginnen?

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Warum nicht? Der Überbringer des Gewinnscheins bekommt das Geld. (der soll aber auf die Altersbeschränkung in den AGB'S achten, die können bei der Auszahlung einen Ausweis verlangen. Beim Tippen fragen sie üblicherweise nicht nach dem Alter).

Bei mir hättest kein Glück. Wenn ich tippen will, geh ich ins Wettbüro oder sonstwohin. Ich würde niemals jemandem einen Tippschein abkaufen. Warum sollte ich?

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Deine Eltern haben ´bei der Anmeldung einen Vertrag auf der Basis des ABGB abgeschlossen. Wenn in diesem Betreuungsvertrag das so steht, dann ist es rechtens.

Diebstahl im Sinne des §127 StGB liegt jedenfalls nicht vor, denn Diebstahl setzt ja einen Bereicherungsvorsatz des Täters voraus. Dieser liegt nicht vor, weil die Schule ja dein Handy nicht veräußert, sondern es dir wieder zurückgibt.

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Du solltesst in einer schlechten Stimmung keine belastenden Lieder hören. Ich glaube, wenn man beginnt, sich verstärkt für solche Sachen zu interesssieren, sollte man lieber ein gutes gespräch mit einer Vertrauensperson (noch besser: mit einer Fachkraft) führen.

Wie alt bist du denn?

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Österreichisches oder Deutsches Recht?

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Manche Beamten würden mit Sicherheit einen Ausweis von dir verlangen. Dann funken sie, nachdem sie dich nach deiner Adresse gefragt haben, ihre Leitstelle an und fragen, wo du tatsächlich gemeldet bist. Wenn dort deine Eltern oder andere, die die Ausicht über dich haben, wohnen, bekommen sie vom Jugendamt Post. Und wenn es nach der gessetzlichen Ausgehzeit für Jugendliche ist (von Land zu Land verschieden) können deine Eltern oder eben deine Aufsichtspersonen zusätzlich eine Anzeige wegen "Vernachlässigung der Aufsichtspflicht" bekommen.

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Selbst als Fachkraft für Schutz und Sicherheit hast du nicht mehr oder weniger Rechte als eine Privatperson. Du hast nur das private Anhalterecht (mit angemmessenen Mitteln) bei Kenntnisnahme einer offensichtlich vorliegenden Straftat.

Überlege es dir sehr gut: Versuchst du, jemanden gegen seinen Willen festzuhalten und es liegt kein strafrechtlicher Tatbestand von demjenigen vor, ist es Nötigung.

Wenn es dem anderen nicht ersichtlich ist, dass du eine Schreckschusspistole hast, also er glauben musste, dass es sich um eine echte Schusswaffe handelt, könntest du ihn derart in Angst und Schrecken versetzen, dass du wegen gefährlicher Drohung dran bist.

Und wenn der andere eine echte Waffe zieht, bist du tot.

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Möglichkeit 1: Irgendwann hast du dich irgendwo mit vollem Namen und Adresse registrieren lassen, und eine fake-Firma bekam Zugriff auf die Daten.

Möglichkeit 2: Du hast dich nicht registriert, aber die sind über IP auf dich gestossen. Dann würde aber der Anschlussinhaber die Mahnung bekommen.

Folgendes Verhalten würde ich empfehlen: Vorsprache bei der Konsumentenschutzinformation kann auf jeden Fall niccht schaden - in Österreich gratis, gehe aber davon aus, dass dies auch in D und CH so ist.

NICHT BEZAHLEN! Auch nicht "aus Angst" vor den Eltern. Aber wenn's ein Inkassobüro übernimmt, sofort ab zum Anwalt. Dias ersste Beratungsgespräch ist üblicherweise gratis.

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Hast du deine alte Handynummer behalten oder gewechselt?

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