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Philinho96

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Erste Antwort gegeben.
Philinho96
05.11.2014, 20:43
Anhörung im Bußgeldverfahren zurück schicken?

Moin, würde letztens mit 110 geblitzt worden, erlaubt waren aber nur 70 Nun haben ich halt dieses schreiben bekommen wo ich mich nun äußern kann. Hinten steht drauf : auch wenn sie es nicht waren sind sie verpflichtet die fragen zu ihrer Person vollständig und richtig zu beantworten, die Verletzung dieser Pflicht kann mit Geldbußen in Höhe von 1000€ geahndet werden. Muss ich es nun zurück schicken oder wäre es nicht schlimm wenn ich nicht antworte ? Weil hab in einem Forum gelesen das jemand auf diesen Zettel nicht geantwortet hatte und nichts mehr gehört hatte. Danke schonmal im vorraus

...zum Beitrag
Antwort
von Philinho96
05.11.2014, 21:12

Mein Vater ist auf dem Wagen angemeldet aber ich bin Gefahren ... Wenn wir jetzt nicht antworten was passiert dann ? Das war meine konkrete Frage

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