Im Verlauf einer Verkehrskontrolle wurde der gedrosselte Roller meines Sohnes eingezogen. Nach etwa 2 Wochen bekamen wir Post das der Roller unverzüglich abzuholen sei. Der Grund des Eimzugs sei entfallen. Hintergrund: der Roller war kürzlich in der Werkstatt, da er nicht vernünftig lief. Er wurde repariert und wieder abgeholt. Mir wurde gesagt, die Gaszugdrossel sei verantwortlich für die Anfahrproblematik und den hohen Spritverbrauch, es ginge auch ohne diese Drosselung da noch eine andere verbaut sei.Nun lag bei der Verkehrskontrolle diese Schraube oder Mutter oder was die Gaszugdrossel ist wohl noch im Helmfach und die Polizei ordnete das Abschleppen an.Heute sagt mir mein Mann, der mit der Polizei telefoniert hat, das wir den Roller zerlegt wieder abholen müssen. Aber muss die Polizei wenn der Grund entfallen ist und wir das mit dem Schreiben so bestätigt bekommen haben nicht wieder den Originalzustand wieder herstellen???