Alg2 u25 ohne zusicherung ausgezogen?
Hallo,
Person A u25 ist ohne die zusicherung ausgezogen und in eine wg eingezogen, Ihr wurde in einem schreiben vom 7.7.15 vom Jugendamt bestätig das sie aus familiären gründen ausziehen müsse, was sie tat nun wird das schreiben vom Jobcenter als nicht ausreichend befunden. daher werden keine kosten übernommen zudem erhält sie nochmals einen abzug "RL unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern / Strafregelleistung für ohne Zustimmung ausgezogene U 25’er" und bekommt nur noch 324euro.
1: wielange ist die sanktion von 324(404)euro gültig?
2: hat sie keine möglichkeit doch die miete gezahlt zu bekommen?
3: das Jugendamt kann ihr jederzeit ein schreiben geben das sie aus familiären gründen ausziehen muss/musste.