Im Vertrag steht folgendes:
6 Kündigung:
6.1 Die MItgliedschaft ohne feste Laufzeit kann mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden. Verträge mit anfänglich vereinbarter Mindestlaufzeit können mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der Mindestlaufzeit bzw zum Monatsende (in der Verlängerung) gekündigt werden.
6.2 Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung kann im Club persönlich abgegeben oder geschickt werden. Für die EInhaltung der Frist ist die fristgemäße Abgabe oder Absendung maßgeblich.
6.3 Probezeit. Innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsabschluss kann die Mitgliedschaft schriftlich zum Ende des ersten Vertragsmonats gekündigt werden. Über die Gebühren für Startup, VErwaltung, Vorabnutzung, sowie den ersten Monatsbeitrag hinaus entstehen dem Mitglied keine weiteren Kosten.
Antwort