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Peterhausi

10.09.2011
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YuLi10
13.09.2011, 09:14
Verjährungsfrist für offene Forderungen?

Hallo, mal eine kurze Frage. Mein Papa hat gestern Post von einem Inkassobüro bekommen. Dieses fordert für ihren Mandanten (Straßenbahn AG) einen offenen Betrag aus dem Jahre 1983 !!!! Bis dato bekam er aber nie irgendwelche Mahnbescheide oder sonstiges. Jetzt ist meine Frage, in wie weit diese Forderung gerechtfertigt ist, da laut Suchergebnissen von Tante Go**le, eine Verjährungsfrist von 3 Jahren für privat Personen angesetzt ist ?!

Wäre interessant, wenn da jemand was genaueres zu sagen kann :o)

...zum Beitrag
Antwort
von Peterhausi
13.09.2011, 09:16

Im normal Fall sind die Forderungen 30 Jahre Gültig, aber wenn du die Sterbeurkunde zur Hand hast mache eine Copy und schicke die an den Inkasso und schon hast du ruhe !!!

...zur Antwort
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