Ich weiß nicht, ob es dir noch hilft aber:
"Wie lange dauert es vom Antrag des Haftbefehls bis zur Austellung? Kriegt der GV ihn sofort?"
Unterschiedlich würde ich sagen. Kommt ja auch immer darauf an, was die Gläubiger wollen bzw. machen. jurafragen sagt zwar Tage bis Wochen, kenne aber auch Fälle wo es komischerweise Monate gedauert hat, bis der GVZ dem Schuldner den Wisch "In o.g. Sache bin ich im Besitz eines HAFTBEFEHLS gegen Sie..."usw. zugestellt hat.
"Kriegt der Schuldner den Haftbefehl auch zugestellt?"
Nein, den bekommt er nicht. Höchstens einen Brief vom GVZ, dass er im Besitz eines HAFTBEFEHLS gegen den Schuldern ist.
"Wird man dann sofort vom GV mit der Polizei aufgesucht oder wird der GV nochmals einen letzten Termin zur Auskunft ansetzen?"
Denke das kommt ganz auf der GVZ an. Aber meist bekommt der Schuldner einen letzten Brief, wo drinsteht, dass der GVZ im Besitz eines HB ist und gibt dem Schuldner eine allerletzte Chance das ohne Polizei zu regeln.
Hoffe ich konnte dir deine Fragen zufriedenstellend beantworten. :)