Ich weiß nicht, ob es dir noch hilft aber:

"Wie lange dauert es vom Antrag des Haftbefehls bis zur Austellung? Kriegt der GV ihn sofort?"

Unterschiedlich würde ich sagen. Kommt ja auch immer darauf an, was die Gläubiger wollen bzw. machen. jurafragen sagt zwar Tage bis Wochen, kenne aber auch Fälle wo es komischerweise Monate gedauert hat, bis der GVZ dem Schuldner den Wisch "In o.g. Sache bin ich im Besitz eines HAFTBEFEHLS gegen Sie..."usw. zugestellt hat.

"Kriegt der Schuldner den Haftbefehl auch zugestellt?"

Nein, den bekommt er nicht. Höchstens einen Brief vom GVZ, dass er im Besitz eines HAFTBEFEHLS gegen den Schuldern ist.

"Wird man dann sofort vom GV mit der Polizei aufgesucht oder wird der GV nochmals einen letzten Termin zur Auskunft ansetzen?"

Denke das kommt ganz auf der GVZ an. Aber meist bekommt der Schuldner einen letzten Brief, wo drinsteht, dass der GVZ im Besitz eines HB ist und gibt dem Schuldner eine allerletzte Chance das ohne Polizei zu regeln.

Hoffe ich konnte dir deine Fragen zufriedenstellend beantworten. :)

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Ah, okay. Und muss ich dann dem zweiten Arbeitgeber sagen, dass ich noch einen Job auf 400 Euro Basis habe?

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Noch 'ne Frage: Wenn ich morgen den Vertrag unterschreibe, bin ich dann direkt ab 3.11 krankenversichert oder dauert das was?

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Hmm, aber warum hat sie aus den 400 € dann 425 € gemacht? Sie hätte doch genauso gut 405 € daraus machen können. Man ist doch schon ab 401 € sozialversicherungspflichtig.

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Also beim Vorstellungsgespräch sagte die Chefin: "Arbeitszeiten sind von 18-22 Uhr, kann auch mal 22.30 oder 23.00 Uhr werden. Sie bekommen dann 7,50 € die Stunde." Ich muss Mittwoch bis Montag arbeiten. Dienstag ist geschlossen. Und für mich heißt Festeinstellung doch, dass ich jeden Tag kommen muss. Ansonsten wäre das doch nur Aushilfe oder Teilzeit, richtig?

Naja, wenn ich bis 425 Euro arbeite und die Überstunden dann ausbezahlt kriege, ist das doch okay.

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